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1.2.6 Schwinden

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Unter Schwinden versteht man die Volumenänderung (Verkürzung) eines Estrichs, die durch die Austrocknung sowie durch das Abbinden des Bindemittels entsteht. Das Schwinden des Estrichs ist abhängig von der Bindemittelart, der Estrichzusammensetzung, der Estrichverdichtung und dem Baustellenklima. Auf die Größe und Intensität der Schwindverformung wirken sich die Nachbehandlung, die Estrichverdichtung und die Estrichdicke aus. Das Schwinden von Calciumsulfat-/​Calciumsulfatfließestrichen ist im Vergleich zu Zementestrichen geringer. Zum Zeitpunkt der Belegereife muss der Schwindprozess des Estrichs, besonders des Zementestrichs sowie des Sonderestrichs, so weit abgeschlossen sein, dass die folgenden Mängel ausgeschlossen werden können:

 An den Estrichflanken der verharzten Scheinfugen und Risse kommt es zu Abrissen zwischen dem ausgehärteten Reaktionsharz und dem Estrich. In einem solchen Fall ist die Schwindspannung größer als die Haftung des Reaktionsharzes an den Estrichflanken.

 Die Estriche reißen, besonders intensiv im Bereich der verharzten Scheinfugen und verharzten Risse. In einem solchen Fall ist die Schwindspannung größer als die innere Festigkeit der Estriche.

Die neu entstandenen Risse müssen nachträglich verharzt werden. Wurde bereits gespachtelt und der Oberbelag verlegt, werden sich diese Risse im Oberbelag abzeichnen. Dieser Negativeffekt wird auch Würmchenbildung oder Wurmfaltenbildung genannt. Eine sehr unangenehme Reklamation, die häufig die Neuverlegung des Oberbelags zur Folge haben kann. Je nach Parkettart kann diese nachträgliche Rissbildung Schäden verursachen.

Untergründe aus Sicht des Parkett- und Bodenlegers

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