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1.2 Belegereife und ihre Eigenschaften

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In unmittelbarem Zusammenhang mit den Prüfpflichten steht der Begriff der „Belegereife“. Unter Belegereife eines Untergrundes versteht man den Zustand eines Untergrundes, der für eine dauerhafte, schadens- und mangelfreie Verlegung/​Klebung eines Oberbelages geeignet ist. Die Belegereife beinhaltet die Mangelfreiheit eines Untergrundes im Sinne der genannten Prüfpflichten, aber auch die folgenden Eigenschaften des zu belegenden Untergrundes, die der Parkett- und Bodenleger zwar nicht prüfen muss, die häufig jedoch zu Auseinandersetzungen in der Baupraxis führen:

 Festigkeit/​Tragfähigkeit/​Dicke des Estrichs

 Dauertrockenheit

 Wandfeuchte

 Saugfähigkeit

 Fugenausbildung

 Schwinden

 Oberflächenfestigkeit/​Oberflächenbeschaffenheit

Diese Eigenschaften werden in den folgenden Ausführungen näher betrachtet.

Untergründe aus Sicht des Parkett- und Bodenlegers

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