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Wer eine Pension bekommt

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Wann bekommen Sie eine Beamtenpension? Die Voraussetzungen:

 Sie haben die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,

 Sie haben die besondere Altersgrenze von 60 Jahren erreicht (Justiz, Polizei, Feuerwehr),

 Sie beantragen ab dem 63. Lebensjahr den Ruhestand,

 Sie beantragen mit einer Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr den Ruhestand,

 Sie werden wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden (schwere Krankheit) in den Ruhestand versetzt,

 Sie werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt,

 Sie können mindestens fünf Dienstjahre vorweisen,

 Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war verbeamtet und ist verstorben.

Rentenplaner für Dummies

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