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Unterschied zur Direktversicherung

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Einen Unterschied zwischen beiden gab es allerdings – und der konnte bei der Pensionskasse richtig ins Geld gehen: Eine Rente aus einer Pensionskasse war grundsätzlich krankenversicherungspflichtig, das galt bis Juni 2018 auch dann, wenn der Versicherte zeitweise selbst – und nicht über seinen Arbeitgeber – eingezahlt hatte. Der Grund kann sein, dass seine Firma Insolvenz angemeldet hatte oder verkauft worden war und die Stelle weggefallen ist. Wer danach privat weiter in die Pensionskasse eingezahlt hat, war der Gelackmeierte. Für diese Zeit musste er auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – der Direktversicherte nicht. Unterm Strich bekam ein Rentner mit Pensionskasse damit weniger Geld, weil die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen wurden.

Diese Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern einer Pensionskasse war höchstrichterlich 2014 vom Bundessozialgericht (BSG) entschieden worden (Urteil: BSG, 23.07.2014 – B 12 KR 28/12 R). Vier Jahre später, sprich im Juni 2018, sah das Bundesverfassungsgericht das Urteil des BSG als irrig an und beschloss, dass Renten aus privat geleisteten Beiträgen gleichfalls sozialversicherungsfrei sein müssen (Aktenzeichen 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Das heißt, Altersvorsorger mit Pensionskasse werden Sparern mit einer Direktversicherung gleichgestellt, die teilweise privat einbezahlt haben.

Vorsicht bei Pensionskassen: Fragen Sie nach, ob die Pensionskasse die Zeiten, in denen Sie privat eingezahlt haben, herausgerechnet hat, denn für diese Zeit fallen in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge an. Sie können sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berufen. Sollten Sie bereits in Rente sein, so fordern Sie Ihre Pensionskasse auf, die entrichteten Beiträge neu zu berechnen. Fordern Sie die Krankenversicherung auf, die zu viel gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend zu erstatten, das ergibt sich aus § 27 Absatz 2 SGB IV. Verweisen Sie dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.

Rentenplaner für Dummies

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