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Bei den Pensionskassen kriselt es

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Pensionskassen müssen ihr Vermögen nach Maßgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eher konservativ anlegen. Angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bekommen Pensionskassen bei der Auszahlung Probleme, weil sie die einmal versprochenen Leistungen kaum noch erzielen können. Deswegen haben einige schon ihre Leistungen gekürzt.

Deswegen geht auch die Zahl der Pensionskassen laut Statista laufend zurück:

 2005 waren es noch 160,

 2011 noch 149 und

 2019 lediglich 135.

36 der 135 Pensionskassen stehen unter »strenger Aufsicht« der BaFin (Stand 2021). Drei Pensionskassen, darunter die Caritas VVaG, die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Steuerberater, mussten ihre Zahlungen an die Rentner kürzen. Bei der Caritas VVaG beispielsweise wurden die Leistungen nach eigenen Angaben von 31,8 Millionen Euro 2019 auf 25,1 Millionen Euro 2020 gekürzt – ein Minus für die Rentner von rund 21 Prozent. Bei der Pensionskasse der Steuerberater wurden die Leistungen nach eigenen Angaben um 17 Prozent gekürzt. Die Caritas, die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Steuerberater sind für den Publikumsverkehr geschlossen und dürfen kein Neugeschäft mehr eingehen, sie dürfen auch bestehende Verträge weder verlängern noch erhöhen.

Natürlich möchten Sie gern wissen, ob Ihre Pensionskasse auch unter »strenger Aufsicht« der BaFin steht und möglicherweise die Leistungen kürzt. Die BaFin gibt darüber indes keine Auskunft, weil eine Offenlegung die »Wettbewerbsfähigkeit schädigen« würde, so die Auskunft der BaFin.

Bei Schieflage greifen die hinter einer Pensionskasse stehenden Unternehmen oder Organisationen der Pensionskasse unter die Arme. Das war aber bei den drei Pensionskassen nicht der Fall, sodass die Leistungen gekürzt wurden.

»Pensionskassen sind durch die aktuelle Niedrigzinsphase besonders betroffen«, so Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin.

Schauen Sie sich die jährliche Information Ihrer Pensionskasse genau an. Wie haben sich die Zusagen Ihrer Pensionskasse verändert? Fragen Sie nach, wie solvent (zahlungsfähig) Ihre Pensionskasse ist. Fragen Sie Ihre Pensionskasse, ob sie zu den Fällen gehört, die unter »strenger Aufsicht« der BaFin stehen.

Der BaFin liegen (Stand März 2020) Anträge auf Kürzung der Leistungen von sieben Pensionskassen vor, die sie auch genehmigt hat. Das belegt die Antwort der Bundesregierung vom 25. März 2020 auf eine Anfrage der Partei AfD. Darunter sind:

 Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (hat schon gekürzt),

 Hannoversche Alterskasse VVaG,

 Hannoversche Pensionskasse VVaG,

 Kölner Pensionskasse VVaG,

 Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG,

 Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft VVaG,

 Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG.

Zu den sieben kommen der Bundesregierung zufolge vier weitere Pensionskassen, die bei der BaFin Anträge auf Leistungskürzungen gestellt haben. Die BaFin nennt allerdings auch auf Nachfrage keine Namen. Es gebe »neben den drei öffentlich bekannten keine weiteren Pensionskassen, die ihre Leistungen gekürzt haben«, so die Auskunft der BaFin.

Tragen Sie die Rente aus Ihrer Pensionskasse in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Betriebsrente« ein.

Rentenplaner für Dummies

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