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Höhe der Direktzusage

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Die Höhe der Betriebsrente aus einer Direktzusage ist in der Regel abhängig von

 der Dauer der Betriebszugehörigkeit und

 der Höhe des Einkommens.

Ihr Anspruch auf Betriebsrente verfällt nicht, wenn Sie aus einer Firma ausscheiden. Privat können Sie eine Direktzusage nicht weiterführen. Sie müssen die Betriebsrente bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig beantragen, wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Beispiel: Wenn Sie mit dem 60. Lebensjahr eine Betriebsrente beziehen können und Sie melden sich erst ein halbes Jahr später, haben Sie sechs Monate verschenkt. Das muss nicht sein, ist aber häufig so, wie unter anderem bei Siemens. Schauen Sie in Ihren Vertrag!

Ferner kommt es darauf an, was zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Das kann sein

 eine Leistungszusage, das heißt, der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten Betrag als Betriebsrente, oder

 eine beitragsorientierte Leistungszusage, das heißt, der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge in bestimmter Höhe in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen – die Betriebsrente hängt dann davon ab, wie sich diese eingezahlten Beiträge verzinsen.

Tragen Sie den Wert für die Rente aus einer Direktzusage in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Betriebsrente« ein.

Bei der Auszahlung Ihrer Betriebsrente haben Sie einen Vorteil gegenüber anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge – dank der Fünftel-Regelung. Das regelt der § 34 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet, das Finanzamt verlangt nicht, dass Sie den gesamten Betrag einer Betriebsrente versteuern müssen, wenn die in einer Summe ausgezahlt wird. Das Finanzamt verteilt die Auszahlung auf fünf Jahre, multipliziert das Ergebnis mit fünf und berechnet daraus die fälligen Steuern. Zu zahlen ist die Steuer für die Auszahlung Ihrer Betriebsrente in einem Rutsch in dem Jahr der Auszahlung. Sie zahlen im Endergebnis somit weniger Steuern, weil die sogenannte Progression etwas zu Ihren Gunsten korrigiert wird.

Im Internet gibt es einige Rechner für die Fünftel-Regelung, beispielsweise www.fuenftelregelung.info und www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Abfindung.html, die aber zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es kommt auf Ihren speziellen Fall an – und da spielen viele Faktoren eine Rolle, sprich, ob Sie verheiratet sind (Grundtabelle oder Splittingtabelle), wo Sie wohnen, ob Sie einer – und wenn ja, welcher – Religionsgemeinschaft angehören, ob Sie Sonderausgaben geltend machen können. Ferner ändern sich die Steuersätze und -richtlinien. Mit den Steuerrechnern für die Fünftel-Regelung bekommen Sie allerdings ein Gefühl dafür, wie hoch in etwa die Einsparung ist.

Rentenplaner für Dummies

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