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Wie hoch ist die Beamtenpension?

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Die Rente für Beamte richtet sich nach den Gesetzesvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.

Grundlage für die Besoldung von Beamten und die Pension ist das Grundgesetz Artikel 33. »Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.« Die »hergebrachten Grundsätze« sehen das Alimentationsprinzip vor, das heißt, der »Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren«, hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht am 17. November 2015 (2 BvL 19/09, 2 BvL 20/14, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/09) definiert. »Bei der praktischen Umsetzung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum.«

Bei der Beamtenversorgung kommt es darauf an, ob Sie Bundes- oder Landesbeamter waren oder beispielsweise bei der Deutschen Bundespost gearbeitet haben, denn jedes Bundesland und jede Bundesanstalt hat eigene Pensionsvorschriften und ein eigenes Versorgungsgesetz.

Rentenplaner für Dummies

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