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Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Anzahl ausserehelicher Geburten in der Stadt Zürich 2000–2010

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Auch Kinder von unverheirateten Paaren stehen heute also im städtischen Kontext in rund zwei Dritteln der Fälle unter der gemein­samen Sorge ihrer Eltern. Nach einer Trennung, die keinen gerichtlichen Akt voraussetzt, wurden die Verpflichtungen gegenüber dem Kind in einer Unterhaltsvereinbarung festgelegt.

Gemeinsam Eltern bleiben

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