Читать книгу Gemeinsam Eltern bleiben - Margret Bürgisser - Страница 3

Оглавление

Einleitung

Dies ist ein Buch für Eltern in Trennung oder Scheidung und ihre Angehörigen. Auch Fachleute, die diese Eltern begleiten und unterstützen, sollten es lesen. Im Zentrum steht die Frage, wie Eltern trotz der Auflösung ihrer Paarbeziehung weiterhin gemeinsam für ihre Kinder sorgen können.

Am 1. Juli 2014 wird in der Schweiz ein Gesetz in Kraft treten, das die elterliche Verantwortung nach Trennung oder Scheidung neu regelt. Auch unverheiratete, getrennt lebende und geschiedene Eltern werden die elterliche Sorge ab dann im Regelfall gemeinsam haben. Dieses Buch will Eltern und Fachleuten helfen, sich mit dem neuen Gesetz und seinen Konsequenzen vertraut zu machen.1 Es richtet sich auf den Aspekt des Gelingens aus: Wie kann die gemeinsame elterliche Sorge funktionieren? Welche Voraussetzungen braucht es dafür aufseiten der Eltern, der Behörden, der Gesellschaft? Rund ein Dutzend Expertinnen und Experten legen dar, welche Aspekte ihnen an der gemeinsamen elterlichen Sorge wichtig erscheinen. Ergänzend berichten zehn Elternpaare aus ihrem Alltag und zeigen auf, wie sie als Eltern trotz Trennung oder Scheidung einvernehmlich für die gemeinsamen Kinder sorgen. Diese Vorbilder sollen andere Eltern dazu animieren, die Verhältnisse so zu gestalten, dass auch sie zu ihren Kindern in einer lebendigen Beziehung stehen können. Dasselbe Ziel verfolgen auch die im Anhang beigefügten Hintergrundinformationen.

Nachstehend ein Überblick über den Inhalt:

Kapitel 1 informiert darüber, was diese Gesetzesrevision beinhal­tet und was die Neuerung für den Alltag von getrennten und geschiedenen Eltern und deren Kinder bedeutet. Es beschreibt die politischen Hintergründe der Revision und die Hoffnungen und Befürchtungen, die sich damit verbinden.

Kapitel 2 befasst sich mit Scheidungen als gesellschaftliche Realität und zeigt die Konfliktlagen auf, die zu Trennungen und Scheidungen führen. Es plädiert auch für mehr Toleranz im Umgang mit geschiedenen Eltern und deren Kindern.

Kapitel 3 widmet sich dem schwierigen Spagat, dem Eltern in Trennung oder Scheidung ausgesetzt sind: Sie dürfen sich als Paar zwar trennen, müssen im Interesse ihrer Kinder aber weiterhin kooperieren. Dank konstruktiver Vereinbarungen und mithilfe kompetenter Fachleute kann dies gelingen.

Im Zentrum von Kapitel 4 steht die Mediation als konstruktives Verhandlungs- und Einigungsverfahren. Mediation ist die zeitgemässe Alternative zu zermürbenden Kampfscheidungen. Das Aufarbeiten der in der Ehe erlebten Enttäuschungen und Verletzungen bildet eine wichtige Voraussetzung für den Neuanfang nach der Scheidung. Mediation wird deshalb immer öfter auch von Gerichten und Behörden empfohlen.

Kapitel 5 zeigt auf, wie Kinder die Trennung ihrer Eltern erleben und welche Bedürfnisse sie in dieser Übergangsphase haben. Es informiert über die Scheidungsfolgen bei Kindern und darüber, wie Eltern ihr Kind während der familiären Umstrukturierung unterstützen können.

Kapitel 6 ermutigt Eltern, ihre Kinder frühzeitig und altersgerecht über ihre Trennungsabsicht aufzuklären. Die einfühlsame Information der Kinder bei Trennung und Scheidung kann dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen und Ängste zu bewältigen.

Kapitel 7 zeigt auf, dass die elterliche Sorge oft nicht identisch ist mit der von den Eltern praktizierten Rollenteilung. In der Schweiz sind die Aufgaben bei Elternpaaren in vielen Familien eher traditio­nell verteilt. Der Vater ist der Haupternährer, die Mutter vor ­allem für Kinder und Haushalt zuständig. Dieses Kapitel legt dar, wie eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung nach der Trennung oder Scheidung möglich wäre und welche Chancen eine geteilte Betreuung für Eltern und Kinder beinhaltet.2

Kapitel 8 handelt davon, wie Eltern dank symmetrischer Wohnmodelle3 weiterhin im Alltag der Kinder präsent sein und sie gemeinsam betreuen können.

Im Zentrum von Kapitel 9 stehen die hochstrittigen Paare, deren Konflikte auch nach der Trennung oder Scheidung weiterschwelen. Sie belasten ihre Kinder damit schwer.

Kapitel 10 befasst sich mit der Arbeit der Gerichte und der Kindesschutzbehörden. Verheiratete Eltern werden von einem Gericht geschieden, unverheiratete regeln die Trennungsfolgen meistens mit der Kindesschutzbehörde.

Im Kapitel 11 äussern sich eine Expertin und ein Experte des Bundesamtes für Justiz zu speziellen Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Sorge: Entzug der elterlichen Sorge, Einschränkung des Kontaktrechts, Sanktionsmöglichkeiten, Rückwirkungsklausel, Wohnsitzwechsel etc.

Kapitel 12 fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus Expertengesprächen, Elterninterviews und Literatur zusammen und präsentiert eine abschliessende Würdigung der Thematik.

Im Anhang schliesslich finden sich Empfehlungen für Eltern, ­Hinweise auf konkrete Interventionsprojekte sowie nützliche ­Adressen und Links.

Luzern, November 2013

Margret Bürgisser

Liste der befragten Expertinnen und Experten

Die Autorin hat folgende Expertinnen und Experten befragt und ihre Stellungnahmen in dieses Buch integriert. Für die wertvolle Mitarbeit dankt sie ihnen herzlich.

•Vincenzo Amberg, Dr. iur., Fürsprecher, ambralaw, Bern

•Bettina Bannwart, lic. iur., Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern, vorher auf der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt sowie als Richterin am Zivilgericht Basel-Stadt tätig4

•Rolf Besser, lic. iur., Rechtsanwalt und Mediator SDM, Egli & Besser Mediation, Zürich

•Luisa Bürkler-Giussani, Dr. iur., Rechtsanwältin, Zürich

•Jacqueline Fehr, lic. phil., Nationalrätin (SP), Präsidentin Kinder­schutz Schweiz, Vizepräsidentin Pro Familia Schweiz, Winterthur

•Debora Gianinazzi, lic. iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Projektleiterin Revision Sorgerecht, Bundesamt für Justiz, Bern

•Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi und VeV5, Zürich

•Max Peter, Familienmediator, Bülach, Co-Leiter von Gruppen für Scheidungskinder (Praxis in Weinfelden)

•David Rüetschi, Dr. iur., Leiter Fachbereich Zivil- und Zivilprozessrecht, Bundesamt für Justiz, Bern

•Heidi Simoni, Dr. phil., Fachpsychologin FSP, Leiterin Marie Meierhofer Institut für das Kind, Zürich

•Liselotte Staub, Dr. phil., Psychologin/Psychotherapeutin, Gutachterin und Spezialistin für Familienrechtspsychologie sowie Fachrichterin am Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Bern

•Andrea Staubli, lic. iur., Rechtsanwältin, Mediatorin SDM, Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Baden

•Rolf Vetterli, Dr. iur. h.c., ehemaliger Kantonsrichter, Rechtsanwalt und Mediator, Lehrbeauftragter an den Universitäten St. Gallen und Zürich

•Reto Wehrli, Dr. iur., Schwyz, Rechtsanwalt und Urkundsperson, CVP-Nationalrat 2003–2011

Liste der befragten Elternpaare

Als Basis für die in diesem Buch enthaltenen Porträts hat die Autorin die nachstehend aufgeführten zehn Elternpaare über ihre Trennung/Scheidung und die familiäre Neuorientierung befragt. Sie dankt ihnen allen herzlich für die Bereitschaft, über ihre persönliche Situation zu berichten.

•Porträt 1: Anna Goetsch/Willi Gasche

•Porträt 2: Marion Lehmann/Jürg Lehmann

•Porträt 3: Jacqueline Kunz/Alfons Schuwey

•Porträt 4: Sabina C./Luca C.

•Porträt 5: Evelyne Niederberger/Nico Müller

•Porträt 6: Monika Schuler/René Schuler

•Porträt 7: Brigitte Neidhart/Matthias Eiberle

•Porträt 8: Susanne Z./Harry Z.

•Porträt 9: Manuela Faedi/Bernhard Baumgartner

•Porträt 10: Carmen G./Urs G.

Alle persönlichen Angaben (Alter, Wohnort, berufliche Tätigkeit etc.) beziehen sich auf den Zeitpunkt der Interviews im Winter/Frühling 2013.

Einige Eltern waren damit einverstanden, sich mit ihren Kindern fotografieren zu lassen, andere nicht. Dies erklärt, warum nicht bei allen Porträts Fotos eingefügt sind. Einzelne Eltern wünschten auch eine Teilanonymisierung ihrer Namen, was wir ebenfalls berück­sichtigt haben.

Die Porträts sind zwischen den Kapiteln platziert. Ihre Anordnung hat jedoch keinen speziellen Bezug zu den Themen der beiden Kapitel, zwischen denen sie stehen.

1Die Revision des Unterhaltsrechts wird in diesem Buch nur am Rande thematisiert, da dieses in einer separaten Vorlage revidiert wird.

2Diese werden auch aus einigen Elternporträts ersichtlich.

3Das sind Wohnmodelle, bei denen die Kinder zu annähernd gleichen Teilen bei der Mutter und beim Vater leben.

4Bettina Bannwart teilt Erwerbs- und Betreuungsarbeit mit ihrem Partner.

5GeCoBi: Schweizerische Vereinigung für Gemeinsame Elternschaft. VeV: Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter.

Gemeinsam Eltern bleiben

Подняться наверх