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5.1Wann gilt man überhaupt als Jugendlicher?

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Rein rechtlich gesehen gilt man als Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Häufig werden Jugendliche jedoch zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr als solche definiert. Grob kann man also tatsächlich sagen, zwischen Kindheit und Erwachsenen ist man per Definition ein Jugendlicher.

Ab 14 Jahren verändert sich dann der Status auch in unserem Gesetz, denn bis dahin gilt man als Kind. Ein Jugendlicher ist bedingt strafmündig und bekommt nach und nach mehr Rechte eingeräumt, die natürlich auch mit Pflichten verbunden sind.

Als 15-Jähriger darf man beispielsweise bis zu acht Stunden täglich arbeiten und ab 16 Jahren darf man den Führerschein Klasse A1 machen. Außerdem darf sich ein Jugendlicher ab diesem Alter bis 24 Uhr an öffentlichen Plätzen aufhalten (ohne Begleitung der Eltern).

Nach Vollendung des 14. und bis nach Vollendung des 18. Lebensjahres kommt das Jugendstrafgesetz zum Einsatz. In diesem Strafrecht findet sich auch wieder, dass die Jugendlichen in-between und auf dem Weg zum Erwachsenen sind, denn es gelten hier noch andere Regeln als im Erwachsenenstrafrecht.

Auch Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber das 21. noch nicht erreicht haben, können noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden, das zeigt, dass auch hier die Altersspanne der Adoleszenz berücksichtigt wird. Zudem wird jeweils individuell beurteilt, welches Recht im jeweiligen Fall seine Anwendung findet.

So lässt sich erkennen, dass auch, rein rechtlich gesehen, diese Zeit eine Phase des Übergangs ist, in der sich, nach und nach, sowohl Rechte als auch Pflichten verändern.

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