Читать книгу BGB Allgemeiner Teil II - Achim Bönninghaus - Страница 38
2. Wirksamkeit des Vertrages, §§ 164, 177 Abs. 1 (analog)
ОглавлениеOb der von V unter dem Namen der F mit K geschlossene Vertrag wirksam ist, entscheidet sich wegen der hier vergleichbaren Situation zur offenkundigen Stellvertretung analog §§ 164, 177 danach, ob V bei Abgabe des Angebots kraft einer ihm zustehenden Vertretungsmacht für die F handeln durfte oder ob F dem Geschäft wenigstens nachträglich zugestimmt hat.