Читать книгу BGB Allgemeiner Teil II - Achim Bönninghaus - Страница 42
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d) Genehmigung
ОглавлениеDer Vertrag war damit analog § 177 zunächst schwebend unwirksam. Da F den Vertragsschluss nicht genehmigt, sondern die Genehmigung verweigert hat, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam.