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Оглавлениеb)Inhalt der Stellenausschreibung
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Grundlage für den Inhalt der Stellenausschreibung ist das zugrunde liegende Anforderungsprofil. Dieses erlaubt eine leistungsbezogene Auswahl anhand der Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG. Entscheidend ist dabei, dass das Anforderungsprofil den tatsächlichen Anforderungen der zu besetzenden Stelle entspricht und dieses auch nachvollziehbar ist.
Achtung
Die dem Anforderungsprofil zugrunde liegende Arbeitsplatzbeschreibung (hier wird häufig der Begriff Stellenbeschreibung synonym benutzt) ist auch die Grundlage für die Eingruppierung und damit auch für die künftige Entlohnung eines Bewerbers.
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Von besonderer Bedeutung ist zudem, dass die Stellenausschreibung nicht gegen Benachteiligungsverbote verstößt. Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dieses Gesetzes ausgeschrieben werden. Die Regelungen des AGG sind weitergehend und untersagen Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität wegen. Zu den Benachteiligungsverboten s. sogleich.