Читать книгу Zwangsvollstreckungsrecht, eBook - Alexander Bruns - Страница 21
4. Bindung der Vollstreckungsorgane
Оглавление2.6
Der Vollstreckungsakt ist ein rechtlich streng gebundener Akt, für ein Ermessen des Vollstreckungsorgans ist kein Raum (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel!): Liegen Antrag und Vollstreckungsvoraussetzungen vor, so muss der Vollstreckungsakt erlassen werden. Liegen sie nicht vor, so ist der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsakts zurückzuweisen.
Aus der Bindung der Organe folgt die Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens[6]. Abzulehnen ist auch die Vollstreckungsverweigerung durch das Vollstreckungsorgan wegen treuwidriger Vollstreckung, z.B. bei „ungerechtfertigter“ Vollstreckung der nach Zahlung durch den Schuldner noch entstandenen Vollstreckungskosten[7] oder bei Vollstreckung von Bagatellforderungen[8]. Der Vollstreckungsgläubiger kann die Tätigkeit des GV durch Erinnerung erzwingen; will sich der Schuldner wehren, so nur mittels der gegen den Bestand des Titels gerichteten Rechtsbehelfe (s. Rn. 6.59 ff.).
Übersicht 2: Ablauf der Einzelvollstreckung | |
1. | Schaffung der Vollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung (§ 750 Abs. 1) |
2. | Antrag des Gläubigers beim zuständigen Vollstreckungsorgan: Gerichtsvollzieher (§ 753) Vollstreckungsgericht (§§ 834, 845, 866 Abs. 2; §§ 15, 16 ZVG) Prozessgericht (§§ 887, 888, 890) Grundbuchamt (§ 867 Abs. 1) |
3. | Vollstreckungsakt des Vollstreckungsorgans: Pfändung (§§ 803 ff.) und Beschlagnahme (§§ 19 ff. ZVG) Wegnahme bzw. Inbesitzsetzung (§§ 883 ff.) Beugemittel oder Ersatzvornahme (§§ 887 ff.) Fiktion (§§ 894 ff.) |
4. | Beweiserhebung nach Fehlschlag des Zugriffs Befragung durch Gerichtsvollzieher (§ 806a) Eidesstattliche Versicherung (§§ 807, 883 Abs. 2, 802e ff.) |
5. | Verwertungsakt des Vollstreckungsorgans Versteigerung, Verkauf oder ähnliches (§§ 814 ff., §§ 835 ff., §§ 35 ff. ZVG) |
6. | Richterliche Kontrolle auf Rechtsbehelf Erinnerung oder Beschwerde (§§ 732, 766, 793: Verletzung von formellem Verfahrensrecht) Vollstreckungsgegenklage (§ 767: materielle Einwendungen) Drittwiderspruchsklage (§ 771: unrechtmäßige Einbeziehung Dritter) |