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3. Rechtsbehelfe des Schuldners
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Ihnen kommt besondere Bedeutung zu, weil – wie wir wissen – der Schuldner durch die vollstreckbare Urkunde gewissermaßen in die Defensive gedrängt ist; er muss die Initiative ergreifen, wenn er sich gegen die vollstreckbare Urkunde oder die Erteilung der Vollstreckungsklausel wendet.