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Das DNSH-Prinzip
ОглавлениеDNSH steht für »Do No Significant Harm« und lässt sich am besten mit »Füge (deiner Umwelt) keinen signifikanten Schaden zu« übersetzen. Das klingt logisch und gut und doch ist es nicht so einfach, sich an dieses Prinzip zu halten.
DNSH ist ein Terminus, der rund um die Entstehung des EU-Aktionsplans zur Klimakrise eingeführt wurde.
Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission den EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Der Plan hat zum Ziel, die Ideen des Pariser Klimaabkommen und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in konkrete Vorgaben und Handlungsanweisungen zu übersetzen.
Dahinter steht das politische Ziel, ein einheitliches EU-Klassifikationssystem – die berühmte EU-Taxonomie – zu definieren.
Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments sowie des EU-Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.
Die Kriterien der EU-Taxonomie sollen bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist oder nicht. Die Intention ist klar: Die Auswirkungen der Klimaveränderung müssen eingedämmt, die Klimaerwärmung selbst reduziert werden. Das Thema Nachhaltigkeit ist somit direkt bei den Unternehmen gelandet. In Folge werden Markt- und Börsenentwicklungen auch widerspiegeln, ob und wie ein Unternehmen Nachhaltigkeitsziele umsetzt. »Grüne« Unternehmen werden sich am Kapitalmarkt leichter finanzieren können als weniger nachhaltige und das hat wiederum massiven Einfluss auf das Verhalten der gesamten Finanzbranche, die durch den EU-Aktionsplan eben de facto dazu gezwungen ist, Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investments zu berücksichtigen.
Wer aber »Green Finance« will, braucht erstens einheitliche Vorgaben und zweitens Transparenz. Erst wenn klimarelevante Risiken offengelegt sind, kann ein Umlenken der Finanzströme in klimafreundliche Aktivitäten erfolgen.