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D. Erklärung zum Abkommen mit Tutelien

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Auch bei der Erklärung zu dem Abkommen mit Tutelien geht es Sinistrien darum, die Rechtswirkungen des Abkommens, das bereits die Verhängung der Todesstrafe ausschließen soll, für Sinistrien zu begrenzen, indem es die Verhängung in besonderen Fällen gestattet und nur die Vollstreckung aussetzt. Während Vorbehalte in multilateralen Verträgen dazu dienen, durch differenzierte Gestaltung der Vertragsbindung in Randbereichen einen möglichst großen Kreis an Staaten zur Zeichnung und Ratifikation zu bewegen, geht es in bilateralen Verträgen um die Vereinbarung von Rechten und Pflichten zwischen zwei Parteien. Hier verfehlen Vorbehalte ihren Sinn und machen nur deutlich, dass die den Vorbehalt anmeldende Partei sich an das Vereinbarte nicht halten will. Daher stellen vorbehaltsähnliche Erklärungen zu bilateralen Verträgen in aller Regel die Nichtratifikation, verbunden mit dem Angebot zur Eröffnung neuer Verhandlungen dar.[33] Das Abkommen mit Tutelien ist daher von Sinistrien nicht wirksam ratifiziert worden.

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