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Haushalte der Sonderorganisationen und der Spezialprogramme des UNO-Systems

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Die achtzehn Sonderorganisationen des UNO-Systems sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständige internationale Organisationen, die gemäß Artikel 63 der UNO-Charta durch völkerrechtliche Verträge mit der UNO verbunden sind. Die Zusammenarbeit dieser Organisationen mit den Vereinten Nationen und auch untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) koordiniert. Daher finanzieren sich diese Sonderorganisationen auch autonom von der UNO durch Pflichtbeiträge und freiwillige Zahlungen ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten, die auch den jährlichen oder zweijährlichen Haushalt der Organisationen beschließen.

Die achtzehn Sonderorganisationen des UNO-Systems

a) Technische Organisationen

–Weltpostverein (WPV, engl. UPU) in Bern (Schweiz)

–Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf (Schweiz)

–Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Montréal (Kanada)

–Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in London (Großbritannien)

–Internationale Fernmeldeunion (ITU) in Genf (Schweiz)

b) Sozialer, kultureller und humanitärer Bereich

–Internationale Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO) in Genf (Schweiz)

–Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf (Schweiz)

–Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in Paris (Frankreich)

–Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) in Wien (Österreich)

–Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Rom (Italien)

–Weltorganisation für Tourismus (UNWTO) in Madrid (Spanien)

–Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf (Schweiz)

c) Finanzorganisationen

–Internationaler Währungsfonds (IWF) in Washington D.C. (USA)

–Weltbank-Gruppe in Washington D.C. (USA)

–Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)

–Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

–Internationale Finanz-Corporation (IFC)

–Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) in Rom (Italien)

Bei allen achtzehn Sonderorganisationen machen die freiwilligen Zahlungen der Mitgliedstaaten einen weit größeren Anteil der Finanzierung aus als die Pflichtbeiträge.

Dasselbe gilt für die dreizehn Spezialprogramme und Fonds der Vereinten Nationen wie das Umweltprogramm (UNEP), das Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), das Kinderhilfswerk (UNICEF) und das Welternährungsprogramm (WFP) und das Entwicklungsprogramm (UNDP). Diese Spezialprogramme und Fonds sind im Unterschied zu den achtzehn Sonderorganisationen zwar nicht rechtlich unabhängig von der UNO, doch ihre Arbeit wird nur zu einem sehr geringen Teil aus dem regulären UNO-Haushalt finanziert und ist zu über 90 Prozent abhängig von freiwilligen Beiträgen der 193 UNO-Mitgliedsländer.

Von den insgesamt rund 53 Milliarden US-Dollar, die für die Finanzierung aller Aktivitäten des weltweiten UNO-Systems 2019 budgetiert wurden, sollten lediglich knapp 40 Prozent durch völkerrechtlich verbindliche Pflichtbeiträge erbracht werden. Der größere Anteil von 60 Prozent war abhängig von freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten. Dieses Verhältnis hat sich in den dreißig Jahren seit Ende des Kalten Krieges, in denen sich die Gesamtkosten des UNO-Systems wegen der ständig gestiegenen Anforderungen von 10 auf 53 Milliarden Dollar erhöhten, immer stärker zuungunsten der Pflichtbeiträge verschoben. Das ist eine sehr unsolide Finanzierungsstruktur. Denn sie führt zu immer größerer Abhängigkeit des UNO-Systems von kurzfristigen Interessen und Entscheidungen der Mitgliedsländer und macht eine verlässliche längerfristige Planung immer weniger möglich.

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