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Notwendige Reformen der Finanzierung des UNO-Systems

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Voraussetzung für eine grundlegende Reform der Finanzierung des UNO-Systems, die seine Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit garantiert, wäre die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, ihre Beiträge an die Weltorganisation deutlich aufzustocken und einen möglichst großen Anteil dieser Beiträge nicht freiwillig, sondern auf einer völkerrechtlich verpflichtenden Basis zu leisten.

Eine Möglichkeit wäre es, die UNO-Beiträge nach einem festen Prozentsatz des weltweiten Bruttoinlandproduktes (BIP) zu bestimmen. 0,06 Prozent des globalen BIP im Jahr 2019 in Höhe von 87,55 Billionen US-Dollar, aufgebracht durch verbindliche Pflichtzahlungen der Mitgliedsländer in Höhe von 0,06 Prozent ihres jeweiligen nationalen BIP, hätten verlässliche Finanzmittel für das UNO-System in Höhe von 52,5 Milliarden US-Dollar erbracht statt der unverbindlich budgetierten, zu 80 Prozent in Form freiwilliger Beiträge zugesagten 53 Milliarden.

Möglich wäre die verlässliche und ausreichende Finanzierung des UNO-Systems auch durch eigens zu diesem Zweck erhobene Steuern. Das könnten ausdrücklich »UNO-Steuern« sein, die jeder UNO-Mitgliedstaat von allen steuerpflichtigen Bürgern erhebt. Denkbar wäre auch, eine künftig international erhobene Finanztransaktionssteuer für die Finanzierung des UNO-Systems zu nutzen oder auch eine Treibhausgassteuer, mit der gleichzeitig weltweit die Wende hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Energien befördert werden könnte.

Für eine UNO-Treibhausgassteuer und einen Marshall-Plan der Energiewende

Den folgenden detaillierten Vorschlag für eine Treibhausgassteuer legte der Kreisverband Kiel der deutschen Grünen der Bundesdelegiertenkonferenz der Partei bereits 2014 als Antrag vor.

»Die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordern neue Formen der internationalen Zusammenarbeit. Klimawandel, Armut, Hunger, Rohstoffkrise und Rüstungswettlauf – keines der großen Probleme unserer Zeit kann für sich gelöst werden und kein Staat der Welt kann sie allein meistern. Der Schlüssel liegt darin, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und die internationalen Institutionen zu stärken.

–Die globale Treibhausgasfreisetzung nimmt weiterhin zu, dies zeigt ein Bericht der Vereinten Nationen (UNO). Bündnis 90/Die Grünen werden sich daher dafür einsetzen, dass die Vereinten Nationen das Recht auf eine global zu erhebende Steuer erhalten, die UNO-Treibhausgassteuer. Bei der Erhebung dieser Steuer ist die UNO von den staatlichen Steuerbehörden zu unterstützen.

–Ziel der UNO-Treibhausgassteuer ist die Finanzierung der UNO. Dies umfasst insbesondere ihre wichtigen Friedensmissionen, den Internationalen Gerichtshof, die ständigen UN-Hilfsprogramme sowie die Sonderorganisationen.

–Die UNO sollte sich selbst finanzieren durch diese im Idealfall global zu erhebende Steuer auf Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen. Das Ziel ist die Steuererhebung insbesondere zulasten derjenigen großen Unternehmen und Organisationen, die erhebliche Mengen Treibhausgasemissionen zu verantworten haben. Dies kann durch eine Besteuerung erheblich klimaschädlicher Ressourcen (in erster Linie Kohle, Erdöl, Erdgas, Methanfreisetzung und so weiter) abhängig von der Klimaschädlichkeit erfolgen, um die Steuerverwaltung relativ einfach zu gestalten. Auch bei im Idealfall sinkendem Treibhausgasausstoß kann sich die UNO konstant finanzieren, indem dann jährlich die Steuer äquivalent zur Emissionsminderung angehoben wird und so noch mehr Anreiz zur Reduzierung bietet. Staaten, welche noch keine UNO-Treibhausgassteuer entrichten, haben beim Export ihrer Produkte in teilnehmende Staaten einen Steueraufschlag hinzunehmen. Umgekehrt wird der Export von Produkten aus teilnehmenden Staaten in nichtteilnehmende Staaten von der UNO-Treibhausgassteuer befreit. Somit könnte der Startschuss in Europa oder auch nur in wenigen Staaten erfolgen: Dort verbrauchte Produkte würden zur UNO-Treibhausgassteuer herangezogen, importierte Produkte würden nachversteuert, in nichtteilnehmende Staaten exportierte Produkte würden von der Steuer befreit. Der Vorteil dabei ist, dass die Besteuerung auch schon im kleineren Maßstab, also etwa ›nur‹ in Europa, funktioniert, ohne wettbewerbsverzerrend zu sein. Die Bestimmungen der Welthandelsorganisation sind entsprechend anzupassen.

–Bei der Verteilung eventueller Steuerüberschüsse bekommen Staaten, aus denen viel UNO-Treibhausgassteuergeld geflossen ist, auch einen großen Anteil der Steuerüberschüsse, um damit im Idealfall einen nationalen Marshall-Plan der Energiewende zu finanzieren und in den folgenden Jahren weniger UNO-Treibhausgassteuer entrichten zu müssen. Diese Rückerstattung der Überschüsse der UNO-Treibhausgassteuer ist geeignet, die Chancen zur Einführung derselben zu erhöhen.«

Reform oder Blockade

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