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Entspannungspolitik: Partielle Ost-West-Kooperation (1963–1979)

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Die Vielzahl an neuen Staaten stellte für die beiden Großmächte USA und Sowjetunion eine große Herausforderung dar. Die Spaltung zwischen China und der Sowjetunion schuf für die sowjetische Führung Anreize, mit den USA zu kooperieren. Konkret warfen beide Entwicklungen das Problem der Proliferation von Atomwaffen auf. Gerade der Wettbewerb zwischen der Sowjetunion und den USA barg nicht nur die Gefahr der Sicherheitsbedrohung durch die Anwerbung von Alliierten in der eigenen Interessensphäre – wie durch den Fall Kuba repräsentiert –, sondern auch die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung von Atomwaffen. Dafür steht der Fall Chinas. Mit der Annäherung der USA an China unter US-Präsident Nixon ab 1972 entstand weiterer Druck auf die sowjetische Führung, sich gegenüber dem westlichen Bündnis kooperativ zu zeigen.

DieAnreize für blockübergreifende Kooperationse Entwicklungen schufen konkrete Anreize für mehrere Kooperationsinitiativen (vgl. Tabelle 2.10). In den Vereinten NationenVereinten Nationen verhandelten beide Staaten über eine Menschenrechtskonvention, die die grundlegendsten Menschenrechte international verbindlich definieren sollte. Das Ergebnis waren 1968 zwei Pakte, da sich die USA und die Sowjetunion nicht auf einen Pakt einigen konnten: Der eine Pakt definierte bürgerliche und politische Rechte, der andere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (vgl. Einheit 12).

Die USA und die Sowjetunion verhandelten bilateral über eine Reihe von Rüstungsbeschränkungsmaßnahmen. Darüber hinaus gab es wichtige Verhandlungen zwischen der deutschen Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt und den Regierungen der Sowjetunion, der DDR, Polens und der Tschechoslowakei, die auf eine offizielle Anerkennung der Grenzen entsprechend der Regelungen der Alliierten Konferenzen hinausliefen und alle Parteien auf die Norm des Gewaltanwendungsverbots verpflichteten (vgl. Tabelle 2.10).

JahrAbkommenInhalt
1963Atomarer Teststoppvertragerster Vertrag zur atomaren Rüstungsbegrenzung;Verbot des Tests von Atomwaffen
1968NichtverbreitungsvertragNichtverbreitungspolitik, nukleare (NVV)Festlegung der Staatengruppe, die legal Atomwaffen besitzen darf (USA, Sowjetunion, China, Großbritannien, Frankreich) und der Staatengruppe, für die der Erwerb zu militärischen Zwecken verboten ist;Verbot der Weiterverbreitung von Atomwaffen, Förderung der Atomkraft für zivile Zwecke
1971Berliner ViermächteabkommenBestätigung, dass West-Berlin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik ist;aber: Regelung des Transitverkehrs und der Besuche zwischen Ost- und West-Berlinerinnen und Berlinern
1970–1973Ostverträge1970: Moskauer Vertrag1970: BRD-Polen1972: Grundvertrag BRD-DDR1973: Prager VertragAnerkennung des Status Quo in Europa;Anerkennung der Unverletzlichkeit der innerdeutschen Grenze, der deutsch-polnischen Grenze (Oder-Neiße-Linie) und der deutsch-tschechischen Grenze (Münchner Abkommen von 1938 wird für nichtig erklärt);faktische Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik;Gewaltverzicht
1972Vertrag über die Begrenzung strategischer Waffen (SALT I)Raketenabwehrvertrag (ABM-Vertrag)Einfrieren der Zahl der land- und seegestützten Interkontinentalraketen;Begrenzung der Abschussvorrichtungen gegen anfliegende Raketen;Sicherung der Zweitschlagskapazität und damit der wechselseitigen Abschreckung
1973Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über beiderseitig ausgewogene Truppenreduzierungen (MBFR-Vertrag)nicht abgeschlossen, da keine Einigung auf tatsächliche Truppenstärke
1975Helsinki-Schlussaktekollektives Sicherheitssystem für Europa;Helsinki-Effekt auf osteuropäische Dissidenten und Demokratiebewegung
1978SALT II-Vertrag (nicht ratifiziert)

Entspannungsphase – Blockübergreifende Kooperation

Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZEKonferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)) und die 1975 verabschiedete Schlussakte von Helsinki stellten eine weitere bedeutende Kooperationsinitiative dar, die 1965 von der UdSSR ausging, nach dem Austritt Frankreichs aus der Verteidigungsstruktur der NATO 1966 von de Gaulle aufgenommen und schließlich mit der Ostpolitik unter Willy Brandt auf ein breites westeuropäisches Fundament gestellt wurde (Young/Kent 2013). In ihrem Gefolge kam es zur Einrichtung einer Konferenzfolge, die explizit die Entspannung der Ost-West-Beziehungen anstrebte. Die grundlegende Bedeutung der KSZE lag darin, dass alle Beteiligten, vor allem Westdeutschland, die Teilung Deutschlands akzeptierten und die DDR explizit anerkannten; die USA und die Sowjetunion erklärten sich bereit, ihre jeweiligen Einflusssphären wechselseitig zu respektieren, und sie entwickelten vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen. Im Rahmen der KSZE wurden nicht nur rüstungsbegrenzende Vereinbarungen getroffen, sondern auch Vereinbarungen über menschenrechtliche und humanitäre Fragen, wie die der Familienzusammenführung (Altrichter/Wentker 2010). Der Helsinki-Effekt wirkte sich überraschenderweise auf die innerstaatlichen Oppositionsbewegungen in Osteuropa aus und Helsinki-Effekt: Mobilisierung von Oppositionellenführte zu deren Mobilisierung gegen die kommunistischen Regierungen. Organisationen nutzten die in dem Abschlussdokument verankerten Normen über politische Versammlungsfreiheit, um sich politische Freiräume in ihren eigenen Staaten zu erkämpfen (Thomas 2001).

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