Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 150
III. Produktplatzierung
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Laut Rundfunkstaatsvertrag sind Produktplatzierung und Schleichwerbung grundsätzlich verboten. Daneben gelten aber weitreichende Ausnahmen sowohl für den privaten (§ 44 RStV) als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§ 15 RStV), nach denen Produktplatzierungen zulässig sind, sofern sie bestimmten formellen Anforderungen genügen (§ 7 Abs. 7 S. 2–6 RStV).