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1. Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung

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Die rechtliche Beurteilung einer Äußerung beginnt mit Ermittlung ihrer richtigen Deutung. Einer Äußerung eine Deutung zu geben, die sich aus ihrem Wortlaut nicht oder nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 GG.[60] Die Ermittlung des Sinngehalts einer Äußerung steht sowohl der revisionsrechtlichen als auch der verfassungsgerichtlichen Überprüfung offen.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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