Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 324
IV. Herstellungsart
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Die Form der Abbildung ist für den Bildnisschutz unbeachtlich. Auch die Darstellung von Personen durch Zeichentrickfiguren, Fotomontagen, Schattenrisse,[329] Karikaturen oder sonst irgendwie durch – auch elektronische – Techniken gefertigte Darstellungen von Personen unterliegen dem Bildnisschutz.