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1.3 Grenzen der Einwilligung

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Der Erklärungsumfang der Einwilligung kann in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht beschränkt sein. Ihre Reichweite ist durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln.[339] So kann die Einwilligung auf eine aktuelle Veröffentlichung beschränkt sein[340] oder auf eine bestimmte Gattung von Medien.[341]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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