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Teil I: Lebensvorstellungen und Lebenssituation

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Um beurteilen zu können, welche Situationen zukünftig erhalten bleiben und welche sich verändern sollen, beginnt man mit den Lebensvorstellungen der leistungsberechtigten Person. Diese bilden den Orientierungspunkt der Bedarfsermittlung, nicht die Schädigungen und Beeinträchtigungen! Denn wenn man nicht weiß, wo man hin will, weiß man auch nicht, was zu tun ist, um dorthin zu kommen.

Diese Wünsche, Ziele und Vorstellungen (Leitziele) sollen allen Beteiligten dabei helfen zu verstehen, was der betroffenen Person wichtig ist. Damit schaffen sie eine Orientierung fürs Gespräch. Die Leitziele stellen die Lebensvorstellungen der betroffenen Person dar. Sie sind nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Das bedeutet: Auch Leitziele, die auf Außenstehende fantastisch wirken, sind ernst zu nehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe zu klären, welche Bedeutung hier formuliert ist.

Neben der Klärung der Wünsche, Ziele und Vorstellungen zur Gestaltung des Lebens des Betroffenen wird die derzeitige Situation beschrieben.

Praxistipp:

Wenn es für jemanden einfacher ist zu beschreiben, wie die derzeitige Situation ist und was so bleiben soll, wie es ist, dann kann hiermit begonnen werden.

Leitziele werden durch die leistungsberechtigte Person selbst benannt. D. h. eine Unterstützung bei der Formulierung, so dass die Leitziele die Zukunft positiv beschreiben, oder aber bei der Klärung, was die Äußerung der leistungsberechtigten Person bedeutet, stellt eine Form der Assistenz im Rahmen der Bedarfsermittlung dar.

Wenn jemand für sich nichts formulieren kann, so können wir bspw. fragen:

1. Was soll so bleiben wie es ist?

2. Was soll sich verändern?

3. Woran merkt die Person, dass etwas »besser« als jetzt ist?

4. Was sollte nicht passieren?

Auch Menschen, die erheblich in ihrer Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt sind, werden selbstverständlich am Bedarfsermittlungsgespräch beteiligt. Die Ziele sind dann stellvertretend aus ihrer Perspektive, aber nicht über sie hinweg zu formulieren. Im Anschluss ist es dann wichtig festzuhalten, wie die Ziele ermittelt wurden.

Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen

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