Читать книгу Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen - Annelen Schulze Höing - Страница 42
Ziele und Zielebenenen
ОглавлениеDie Instrumente der Bedarfsermittlung fordern nach § 118 den Träger der EGH, die Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche der leistungsberechtigten Personen festzustellen. Wünsche sind noch keine Ziele. Die oberste Zielebene im Rahmen der Bedarfsermittlung sind Leitziele. Leitziele haben einen direkten Bezug zur Lebensführung und -planung der betroffenen Person. Insofern beziehen sie sich nicht auf bestimmte Komponenten der ICF, sondern markieren, in welcher Hinsicht die derzeitige Situation erhalten bleiben soll und in welchen Situationen die Teilhabe aktuell noch nicht erreicht ist. Leitziele beziehen sich demnach auf die angestrebte Wohn- und Lebensform der betroffenen Person.
Die Lebensvorstellungen der betroffenen Person und die sich daraus ergebenen Leitziele haben im Rahmen der Bedarfsermittlung unterschiedliche Aufgaben. Zentral ist, dass sie die Beurteilung der Situation ermöglichen und dabei helfen, die relevanten Perspektiven auf die Lebenssituation der leistungsberechtigten Person einzuordnen. Ausgehend von den Leitzielen kann in der Bedarfsermittlung der Erhalt bzw. die Veränderung der Situation in den Blick genommen werden. D. h. Leitziele stellen den Rahmen und die Ausrichtung der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung dar. Anders gesagt: Leitziele und die derzeitige Situation sagen uns was wichtig ist. Sie beantworten uns die Fragen: Was soll so bleiben wie es aktuell ist? Welche Situationen können in welche Richtung verändert werden?16
Durch die Analyse der relevanten Situationen auf Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der ICF wird in diesen Situationen deutlich, welcher Kontext aktuell Teilhabe ermöglicht und in welchen Situationen der Kontext unzureichend an die Fähigkeiten der Person angepasst ist. Auf dieser Grundlage schließt die Bedarfsermittlung mit konkreten Zielen, diese wenden in der Regel die S.M.A.R.T. Kriterien an.
Tab. 1.1: S.M.A.R.T. Kriterien
KriteriumBezug SBG IXInhaltlicher Bezug zur Teilhabe