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2.3.7Elterngeld

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Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Mütter und Väter in der Erziehungszeit nach Geburt des Kindes. Es ermöglicht das zeitweise Aussetzen der Erwerbstätigkeit. Das heißt, Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind überwiegend allein nach der Geburt betreuen und deshalb nicht oder nicht vollschichtig erwerbstätig sind.

Beim Elterngeld wird zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus unterschieden, was Ihnen die nachfolgende Grafik zeigt (Quelle: www.bundesregierung.de)


Elterngeld wird anhand des Nettoeinkommens zwölf Monate vor Geburt berechnet. Die Höhe bemisst sich auf 65–67 %. Dabei beträgt es mindestens 300,00 € bei geringem oder keinem Einkommen, aber max. 1.800,00 € bei sehr hohem Erwerbseinkommen.

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