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2.3.8Arbeitslosengeld nach SGB III

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Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) besteht bei Arbeitslosigkeit, wenn sich die Person bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und eine Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn die Person innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate (muss nicht zusammenhängend sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und somit Versicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich am Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate und wird als kalendertäglicher Betrag berechnet.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des Nettoarbeitsentgeltes bzw. 67 % wenn ein oder mehrere Kinder berücksichtigt werden können.

Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer, die der Arbeitslosigkeit vorausgegangen ist, und dem Alter. Wie lange Arbeitslosengeld I gezahlt wird, können Sie nachfolgender Grafik entnehmen (Quelle: https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/)


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