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Thema Zeitarbeit und Werkverträge
ОглавлениеNein, es reicht immer noch nicht, dass Mitarbeiter auf Lohnerhöhungen, auf Urlaubs- und auf Weihnachtsgeld verzichten. Es müssen noch andere Instrumente her, um dem Preisdruck des Wettbewerbs standhalten zu können und, um dies nicht zu übersehen, den Gewinn nach oben zu schrauben. Als durch die Agenda 2010 die Möglichkeit gegeben wurde, Zeitarbeit in allen Unternehmen einzuführen, wurde dies in vielen Betrieben gerne angenommen und praktiziert. Zu bemerken ist, dass Zeitarbeit eine eigentlich gute Sache ist: Kommt es in einem Betrieb z.B. zu einem unvorhergesehenen Auftragsboom, der mit der Stammbelegschaft nicht fristgerecht abgearbeitet werden kann, so ist der Einsatz von Zeit- und Leiharbeitern ein probates Mittel, mit diesen Auftragsspitzen fertig zu werden. Es gibt aber einen Pferdefuß dabei: Ein Leiharbeiter ist für das Unternehmen, in dem er arbeitet, billiger als ein Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft. Es entstehen weder Kosten für die Lohnbuchhaltung, es braucht kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld gezahlt zu werden. Lohnfortzahlung während des Urlaubs oder wegen Krankheit der Mitarbeiter gibt es nicht. Betriebliche Altersvorsorge und andere mögliche Sozialleistungen, von denen die Stammbelegschaft profitiert, braucht das Unternehmen für Leiharbeiter nicht aufzuwenden. Die Folge ist, dass immer mehr Leiharbeit geleistet wird und dies über Jahre hinweg. Wenn das Gesetz es fordert, dass Leiharbeiter maximal ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt werden dürfen, dann werden sie nach Ablauf dieser Zeit eben ausgetauscht. So spart das Unternehmen Lohnkosten, die wie erwähnt, die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die Wirtschaftlichkeit steigern.
Es gibt ja kaum etwas, was man nicht noch billiger gestalten könnte, und da bieten Werkverträge gute Möglichkeiten: Es wird eine Firma beauftragt, im Unternehmen bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Einweisung am Arbeitsplatz, Anweisungen zu den Arbeitsabläufen usw. sollen von der Werkvertragsfirma ausgehen. Man kann sich das Ganze etwa so vorstellen, dass ein Fremdarbeiter in einer Werkhalle z.B. Teile für die Autoindustrie zusammenbaut. Alles, was mit der Arbeit zusammenhängt, die Ein- und Anweisung des Mitarbeiters obliegt der Vertragsfirma, die ihn auch entlohnt. Jedoch wird dies etwas anders praktiziert: Der Mitarbeiter ist integriert in ein Team bestehend aus Stammbelegschaft und Werkvertragsleuten. Er erhält seine Anweisungen vom Vorarbeiter oder welchem Fabrikmitarbeiter auch immer. Er hat keinerlei Anspruch auf innerbetriebliche Sozialleistungen und erhält nur ein Drittel des Lohnes, der seinen festangestellten ‚Kollegen', monatlich auf ihr Lohn- oder Gehaltskonto überwiesen wird. Der Einsatz dieser Leute in den Unternehmen ist nicht einmal zeitlich befristet.
Neben der kostengünstigen Beschäftigung existiert für Leiharbeiter und Werkvertragler kein Kündigungsschutz. Das heißt, dass man sich völlig unkompliziert von unliebsamen Mitarbeitern oder von denen, die man nicht mehr benötigt, trennen kann. Auch hier muss die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle des Arbeitnehmers nicht vom Betrieb, sondern von der Vertragsfirma aufgebracht werden.
Um die soziale Gerechtigkeit zum Teil wiederherzustellen, wurde tarifvertraglich ein Mindestlohn für Leiharbeiter vereinbart, der auch Branchenzuschüsse beinhaltet. Dem Ziel der Forderung nach ‚Gleichem Lohn für gleiche Arbeit‘ kam man hierdurch ein Stück näher. Außerdem wurde die Beschäftigung des einzelnen Leiharbeiters zeitlich befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter vom Betrieb entweder übernommen werden, oder er muss den Betrieb verlassen.
Durch diese Maßnahmen entspricht die Leiharbeit langsam wieder ihrem ursprünglichen Sinn, nämlich kurzfristige Unterbesetzungen auf Grund unerwarteter Auftragseingänge fristgemäß bearbeiten zu können. Der Missbrauch des Instruments Leiharbeit wurde einigermaßen eingeschränkt. Mängel bestehen jedoch immer noch z.B. in dem Punkt, dass es heute üblich ist, einen Arbeitsplatz erst mit einem Leiharbeiter zu besetzen, anstatt einen Mitarbeiter festanzustellen. Eine eventuelle Übernahme des Mitarbeiters sieht dann häufig so aus, dass er zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag erhält. Dieses ‚Spiel‘ kann auch mehrere Male fortgeführt werden, bis er eine endgültige Festanstellung erhält. Das Problem in diesen Fällen: Der Arbeitnehmer kann während dieser Zeit keine vernünftige und sichere Planung durchführen, sei es bei der Familiengründung, bei größeren Anschaffungen oder beim Vorhaben ein Haus zu bauen.
Das Argument der Politik, dass durch die Leiharbeit viele Menschen wieder in Arbeit gekommen seien, und sie ja die Chance hätten, zu einer Festanstellung zu kommen, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Es kommt aber auf die auszuübende Tätigkeit an. Wenn also jemand spezialisiert ist auf eine bestimmte Tätigkeit und nicht so einfach gegen einen anderen Leiharbeiter ausgewechselt werden kann, dann ist die Chance gegeben, dass er vom Betrieb übernommen wird. Wohlgemerkt: Er darf ja nicht unbefristet für das Unternehmen tätig sein und müsste von seiner Leiharbeitsfirma an ein anderes Unternehmen vermittelt werden. Für niedere Arbeiten, die keiner außergewöhnlichen Qualifikationen bedürfen, ist eine Festanstellung wohl weitgehend ausgeschlossen. Dieser Arbeiter wird einfach gegen einen anderen Leiharbeiter ausgetauscht. Und warum ist das so? Nun, weil's halt billiger ist, als ihn fest anzustellen. Inzwischen ist es so, dass in vielen Unternehmen die Personalabteilungen aufgelöst und deren Aufgaben an Personaldienstleister übertragen wurden. Man spart also nicht nur bei den Stundenlöhnen und den Sozialleistungen, sondern auch noch die Kosten für den kompletten administrativen Aufwand.