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4.1.1 ObjektivitätObjektivität

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Ein Sprachtest oder eine Klassen-/Schularbeit sind objektiv, wenn ihre Durchführung und ihre Auswertung von der jeweiligen Lehrperson, die dafür verantwortlich ist, unabhängig sind (vgl. Grotjahn 2006, 222), d.h. wenn subjective judgement ausgeschlossen werden kann (vgl. Hughes 2003, 22). Stellen wir uns vor, dass zwei LehrerInnen in zwei Parallelgruppen einer Klasse Französisch unterrichten. Bei einer für beide Gruppen unterschiedlich erstellten Klassen-/Schularbeit führt jeweils der/die LehrerIn der anderen Gruppe die Klassenarbeit durch und wertet diese auch aus. Im Anschluss wird die Klassenarbeit an den/die KollegIn der Parallelgruppe zur Kontrolle übergeben. Die Ergebnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen müssten ident sein. Durch die zweimalige Bewertung würden die Resultate zuverlässiger, d.h. reliabler, und die SchülerInnen könnten sich eher darauf verlassen, dass das von ihnen erzielte Ergebnis ihrer tatsächlichen Leistung entspricht, als wenn nur ein/eine LehrerIn die Klassen-/Schularbeit (der eigenen Gruppe) korrigiert und bewertet hätte1. Quetz (2008, 7) verweist hier auf die sog. kollegiale Korrektur.

Der DurchführungsDurchführungsobjektivität- und AuswertungsobjektivitätAuswertungsobjektivität (nach Grotjahn 2006) wird gelegentlich eine „Interpretationsobjektivität“ (vgl. Schelten 1997) zur Seite gestellt. Gemeint ist, dass zwei verschiedene BeurteilerInnen „unabhängig voneinander aus dem gleichen Auswertungsergebnis den gleichen Schluss ziehen“ (Schelten 1997, 126). ObjektivitätObjektivität bedeutet bei der Durchführung, Auswertung und Interpretation von Tests Subjektivität zu reduzieren. bei der Durchführung, Ausführung und Interpretation von Klassen-/Schularbeiten bedeutet also, dass subjektive Theorien – wenn nicht ganz ausgeschlossen – so doch so weit wie möglich in den Hintergrund gedrängt werden.

Dlaska & Krekeler (2009) sprechen in Zusammenhang mit informeller Leistungsbeurteilung (classroom assessment) von „Gerechtigkeit“ (ebd., 44f.) anstelle von ObjektivitätObjektivität. Damit führen sie an, dass Lernende nicht benachteiligt werden bzw. diese sich nicht benachteiligt fühlen sollen (ebd., 43). Damit dieser Umstand gegeben ist, muss Gerechtigkeit ihrer Meinung nach vier Bereiche umfassen: (ausreichende) Transparenz, (schlüssige) Bewertung, (konsistente und übertragbare) Leistungsmessungen und eine (gültige) Interpretation der Testergebnisse. Somit ist „Gerechtigkeit“ oder „Fairness“ der allumfassende Begriff, dem Dlaska & Krekeler die anderen Testgütekriterien wie Reliabilität und Validität unterordnen. Sie führen einerseits Gründe an, warum in der Schule reliable Tests schwer zu erstellen sind, obwohl dies „wünschenswert“ wäre (ebd., 49), fordern aber andererseits eine gültige Interpretation der Testergebnisse in Bezug auf die Messintention ein (vgl. u.a. Hinger 2016b).

Testen und Bewerten fremdsprachlicher Kompetenzen

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