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1.2.7 Universal Design, Inclusive Design und Design für Alle

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Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert »universelles Design« als

»ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Universelles Design schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus.« (UN-BRK 2017, S. 8)

Die Grundprinzipien des »Universal Designs« wurden 1997 erarbeitet, mit denen Produkte bewertet werden können, der Entwurfsprozess angeleitet werden kann und Verbraucher über die Charakteristika von einfach zu nutzenden Produkten weitergebildet werden können.

Bei diesen Prinzipien geht es:

1. um die breite Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten (z. B. bodengleiche Duschen für Senioren oder Rollstuhlfahrer),

2. um die Flexibilität in der Nutzung, um individuelle Vorlieben und Möglichkeiten zu unterstützen (z. B. Rechts- und Linkshändigkeit),

3. um einfache und intuitive Benutzung (z. B. eindeutige, große Symbole statt kleiner Beschreibungen),

4. um sensorisch wahrnehmbare Informationen, die unabhängig von der Umgebungssituation oder den sensorischen Fähigkeiten der Benutzerinnen und Benutzer sind (z. B. technische Geräte, die über Sprach-, Tast- und Lesefunktion bedient werden können),

5. um Fehlertoleranz, damit Risiken oder negative Konsequenzen von zufälligen oder unbeabsichtigten Aktionen minimiert werden (z. B. Abschaltfunktion am Herd, abgerundete Ecken und Kanten),

6. um niedrigen, körperlichen Aufwand (z. B. automatischer Schubladeneinzug) und

7. um angemessene Größe und Platz für Zugang und Benutzung unabhängig von der Größe des Benutzers, seiner Haltung oder Beweglichkeit (z. B. Rampen, breite Gänge etc. für Rollstühle und Rollatoren) (Tauke 2009, S. 10 f.).

In diesem Kontext wird auch diskutiert, dass die zu entwickelnden Produkte nicht stigmatisierend sein sollen – häufig ein Grund, warum Hilfsmittel nicht genutzt werden, da sie als hässlich, diskriminierend und nicht inklusiv empfunden werden.

Neben dem Konzept des Universal Designs, das aus den USA stammt und dort wie auch in Japan verbreitet ist, gibt es eine Vielzahl weiterer Begrifflichkeiten (Klein-Luyten et al. 2009, S. 10). Im europäischen Raum wird häufig der Begriff »Design für Alle« (Design for All) verwendet. Dem Konzept liegt ein humanzentrierter Gestaltungsansatz zugrunde. »Design für Alle bedeutet Design mit Blick auf die menschliche Vielfalt, soziale Inklusion und Gleichstellung.« (EIDD – Design for All Europe 2004, nach Klein-Luyten et al. 2009, S. 11). Es wurden fünf Kriterien formuliert, die ein Design für Alle erfüllen sollte (Neumann et al. 2014, S. 4):

»Gebrauchsfreundlichkeit

Produkte so zu gestalten, dass sie einfach und sicher nutzbar sind.

Anpassbarkeit

Produkte so zu entwickeln, das Nutzer sie an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Nutzerorientierung

Nutzer und deren Perspektiven frühzeitig im Entwicklungsprozess zu berücksichtigen.

Ästhetische Qualität

Nur attraktive Produkte können Alle erreichen.

Marktorientierung

Produkte breit positionieren, um das gesamte Marktpotenzial optimal auszuschöpfen.«

Es wird davon ausgegangen, dass eine konsequente Anwendung dieser Prinzipien und Kriterien zu inklusiven Produkten und Dienstleistungen führen kann.

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik

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