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1.2.8 Zwei-Sinne-Prinzip

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Eine maßgebliche Rolle für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion spielt das Zwei-Sinne-Prinzip. Die DIN 18040-1:2010-10 definiert dieses als »gleichzeitige Vermittlung von Informationen für zwei Sinne. […] Neben der visuellen Wahrnehmung (Sehen) wird auch die taktile (Fühlen, Tasten z. B. mit Händen, Füßen) oder auch auditive (Hören) Wahrnehmung genutzt« (DIN 18040-:2010-10, S. 6). Beispielhaft sei hier der Rauchmelder genannt, der mit ohrenbetäubendem Lärm und/oder Lichtblitzen alarmieren sollte und damit sowohl sehbeeinträchtigte als auch hörgeschädigte Menschen auf Gefahren hinweist.

Gerade bei den verschiedenen Funktionsverlusten kann die Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips förderlich für die Nutzung Assistiver Technologien sein und mehr Sicherheit bedeuten.

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik

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