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Verordnung von Hilfsmitteln

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Abbildung 1.4 zeigt einen Screenshot des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses über die Verlinkung mittels REHADAT ( Abb. 1.4). Hilfsmittel werden von den verordnenden Ärztinnen und Ärzten in der Regel über das Formblatt Muster 16 verschrieben (BVMed 2018) und sollten möglichst genau »bezeichnet sein und speziell erforderliche Funktionen sollten zusätzlich beschrieben werden« (REHADAT-Hilfsmittel, Versorgungsablauf 2018). Die Hilfsmittel-Richtlinie hält an, dass neben Diagnose und Datum

»• die Bezeichnung des Hilfsmittels nach Maßgabe des Hilfsmittelverzeichnisses (soweit dort aufgeführt),

• die Anzahl,

• erforderlichenfalls Hinweise (z. B. Zweckbestimmung, Art der Herstellung, Material, Abmessungen), die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Leistungserbringer gewährleisten und

• erforderlichenfalls ergänzende Hinweise auf spezifische Bedarfe […] anzugeben [sind].« (HilfsM-RL 2018, o. S.)

Wie aus dem Screenshot ersichtlich wird, sind die jeweiligen Produktgruppen, Untergruppen und Produktarten mit entsprechenden Hintergrundinformationen hinterlegt. Auf dem Formblatt Muster 16 ist das Kennzeichen 7 anzukreuzen. Das Kennzeichen 7 muss generell bei der Verordnung von Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln angekreuzt werden. Grundsätzlich ist die Produktart entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses oder die 7-stellige Positionsnummer anzugeben (siehe roter Pfeil in Abbildung). Im Einzelfall kann ein konkretes Hilfsmittel über die 10-stellige Positionsnummer oder den Produktnamen verordnet werden (BVMed 2018).

Abb. 1.4: Screenshot des Online-GKV-Hilfsmittelverzeichnisses der REHADAT-Plattform (REHADAT, GKV-Hilfsmittelverzeichnis – Produktgruppe 18 2018, https://www.rehadat-gkv.de/; Zugriff am 01.05.2020). Der rote Pfeil gibt an, an welcher Stelle die Positionsnummer anzugeben ist.

Die 10-stellige Positionsnummer setzt sich aus der jeweiligen (zweistelligen) Produktgruppe, dem (zweistelligen) Anwendungsort, der (zweistelligen) Untergruppe und der vierstelligen Produktart zusammen. Eine Begründung für das Hilfsmittel auf dem Rezept ist auf alle Fälle ratsam (REHADAT-Hilfsmittel, Versorgungsablauf 2018 und Kassenärztliche Bundesvereinigung, Hilfsmittel 2018).

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik

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