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»GKV-Versicherte zahlen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) oder die Differenz zwischen tatsächlichem Preis und dem vertraglich vereinbarten Preis der Krankenkasse.

Bei einer Versorgung über das notwendige Maß aus Sicht der Krankenkasse hinaus, beispielsweise bei gewünschten Zusatzausstattungen, muss der Mehrpreis selbst gezahlt werden. Auch wenn der Versicherte einen anderen Leistungserbringer als den Vertragspartner der Krankenkasse wählt, muss der Mehrpreis ebenfalls durch den Versicherten getragen werden.« (REHADAT-Hilfsmittel, Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten Gebrauch 2018)

Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Zuzahlung maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch erkrankten Menschen liegt die Grenze bei 1 % (SGB V, § 62). Bundesweit vom GKV-Spitzenverband festgelegte einheitliche Festbeträge gibt es für Einlagen, Hörhilfen, Inkontinenzmittel, Hilfsmittel für die Kompressionstherapie, Sehhilfen und Stomaartikel, die im Internet veröffentlicht werden (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/festbetraege_3/festbetraege.jsp, Zugriff am 01.04.2020).

Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn eine Krankenkasse (als Leistungsträger) einen sogenannten Leistungsvertrag mit dem Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus) abgeschlossen hat. In dem Fall ist das Sanitätshaus verpflichtet, über diesen Leistungsvertrag zu informieren.

»In der Regel müssen Hilfsmittel von diesen Vertragspartnern bezogen werden. Im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Firma beauftragt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten müssen von der versicherten Person getragen werden. Die Krankenkasse zahlt nur den vertraglich vereinbarten Preis für das Hilfsmittel sowie auch nur die dafür anfallenden Folgekosten. Grundsätzlich bleiben Hilfsmittel Eigentum der Krankenkasse und müssen zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Hilfsmittel können Versicherten auch leihweise durch die Krankenkasse überlassen werden.« (REHADAT-Hilfsmittel, Versorgungsablauf 2018)

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik

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