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1.4 Finanzierung Belastet die Verordnung von Hilfsmitteln das Budget von Ärztinnen und Ärzten?

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Ärztinnen und Ärzte unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V, das besagt, dass die Leistungen »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein [müssen]; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten« (SGB V, § 12 (1)).

Deshalb stellt sich in der komplexen Gemengelage der Hilfsmittel die zentrale Frage, ob eine Verordnung von Hilfsmitteln das Budget von Ärztinnen und Ärzten belastet. Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Verordnung von Hilfsmitteln nicht budget- bzw. richtgrößenrelevant ist (BVmed Juli 2018).

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik

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