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Neue Regeln für die Klöster

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Feßlers Brief an den Kaiser hatte zur Folge, dass eine Untersuchungskommission, an deren Spitze der als Theaterzensor bekannte Regierungsrat Franz Karl Hägelin stand, ins Kapuzinerkloster geschickt wurde. Der überraschte Guardian zeigte sich völlig ahnungslos und blieb selbst nach dreimaliger Aufforderung, die Männer in den geheimen Keller zu führen, stur bei seiner Auskunft, es gäbe „da unten“ keinen Kerker. Erst als die Kommission sich selbst einen Weg durch die von Feßler genau beschriebenen Gänge und Kammern bahnte, wurden die Schreckensgestalten, deren Anblick ebensoviel Entsetzen als Mitleid einflößte, wie Moriz Bermann schrieb, entdeckt.

Joseph II., zu dessen wichtigsten Reformbestrebungen es gehörte, Aberglauben, religiösen Fanatismus und die Macht des Klerus zurückzudrängen, verordnete nun in mehreren Klöstern Visitationen, um etwaige weitere Kerker aufzuspüren. Die verbotenen Gefängnisse, die man dabei entdeckte, wurden sofort aufgelassen. Das Kapuzinerkloster am Neuen Markt war also bei weitem kein Einzelfall. Ab dem 3. März 1783 mussten wahnsinnig gewordene Geistliche zum nächstgelegenen Kloster der Barmherzigen Brüder gebracht werden, wo sie auf Kosten des jeweiligen Herkunftsklosters gepflegt werden mussten.

Dem Wiener Erzbischöflichen Konsistorium4 wurde in einem Schreiben mitgeteilt:

Seine K. K. Majestät haben über dem in betreff der fürgetragenen Untersuchung, bei den Kapuzinern auf dem neuen Markte allhier erstatteten allergehorsamsten Vortrag durch allerhöchstes Hofdekret […] an die Regierung unter anderm herabgelangen lassen: daß der hiesige Guardian der Kapuziner auf dem Neumarkte, da er sich durch Beibehaltung der verbothenen Klosterkerker sehr strafbar gemacht, seines Amtes entsetzet und für die Zukunft aller Ämter unfähig erklärt werden solle; aufdaß aber die bereits in diesem Kloster existirenden Klosterkerker desto sicherer vertilget würden, so wäre die Vorkehrung zu treffen, womit selbe alsogleich zu Holzgewölben zugerichtet, die doppelten Thüren und harten Verschließungen weggethan, und mit einem Worte all-jenes auf die Seite geräumet würde, welches sie zum ferneren Gebrauche für Gefängniße fähig machen könnte; diejenigen Geistlichen, welche unter dem Namen als Wahnwitzige in dießen Behältnißen verwahret würden, müßten alsobald, wenn es noch nicht geschehen, in andere ordentliche Zellen übersetztet, und für ihre Herstellung all-mögliche Sorge getragen werden; wonach dem Kloster die Weisung zu geben, von Seiten des Politici aber darauf ein obachtsames Aug zu tragen sey.


In der Kapuzinergruft. Stich von William H. Bartlett, 1840.

1784 entzog Kaiser Joseph II. den Kapuzinern am Neuen Markt einen Teil ihrer Gärten und befahl, dort längs der Planke Häuser zu errichten. So kam die Plankengasse, die vorher Neuburgerstraße hieß, zu ihrem Namen. Das Bittgesuch von Pater Innocentius bewirkte auch, dass Kaiser Joseph II. im selben Jahr strengere Auflagen schuf, was die Bildung des Klerus anbelangte. Außerdem sollte den Missständen in den Klöstern endgültig ein Riegel vorgeschoben werden.

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