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ОглавлениеParteiungen in Rom
(Sallust, Der Krieg mit Jugurtha, 41,1–3)
„Übrigens ist das Unwesen der Parteiungen und Cliquen und hernach aller schlimmen Praktiken wenig vorher in Rom entstanden infolge der Untätigkeit und dem Überfluss an all dem, was die Sterblichen für das Wichtigste halten. Denn vor der Zerstörung Karthagos behandelten das Volk und der römische Senat friedlich und maßvoll das Gemeinwesen; es gab unter den Bürgern keinen Wettstreit weder um Ruhm noch um Herrschaft: Die Furcht vor dem Feinde hielt die Bürgerschaft in guten Eigenschaften. Als aber jener Schrecken aus den Gemütern gewichen war, brach offenbar das ein, was Glück mit sich zu bringen pflegt: Ausgelassenheit und Hochmut.“ (Übersetzung nach Karl Büchner)
Mit verschiedenen Maßnahmen versuchte die Oberschicht, diesen immer härter werdenden Wettbewerb zu begrenzen. Vor allem die demonstrative Zurschaustellung privaten Reichtums, die die Unterschiede in den Vermögensverhältnissen innerhalb der Oberschicht deutlich machte, sollte eingeschränkt werden. So begrenzte man zum Beispiel den überbetriebenen Tafelluxus bei Gastmählern durch ein Gesetz von 161 v. Chr. (lex Fannia).
Ämterlaufbahn
Demselben Zweck diente die Festlegung der Karriereschritte durch die lex Villia annalis von 180 v. Chr., die das Mindestalter für die Bewerbung um die einzelnen Ämter stärker regularisierte. Bewerber um die Ädilität sollten mindestens 37 Jahre, um die Prätur 40 Jahre und um den Konsulat 43 Jahre alt sein. Zwischen der Ausübung von zwei Ämtern sollte eine amtlose Phase liegen, in der die Betroffenen wieder zu Privatleuten wurden und auf diese Weise für ihre Amtstätigkeit zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Durch diese Regelungen wurden Blitzkarrieren, wie die von Scipio Africanus oder von Titus Quinctius Flamininus, erheblich erschwert. Die Bewerber um höhere Positionen blieben länger in die Standessolidarität eingebunden, da für sie bis zur Wahl in die Obermagistraturen offene Konflikte mit dem Senat ein hohes Risiko für die eigenen Karrierechancen bedeuteten. 151 v. Chr. wurde sogar die wiederholte Übernahme des Konsulats verboten. Dies sollte einer möglichst großen Zahl von Bewerbern den Zugang zu den höchsten Ehren ermöglichen.
Die schwerwiegenden Folgen einer sich verstärkenden Binnendifferenzierung innerhalb der Oberschicht waren aber mit diesen gesetzlichen Bestimmungen allein nicht aufzuhalten. Dies zeigt schon die ungewöhnliche Karriere des Scipio Aemilianus, der für das Jahr 147 v. Chr. auf Druck des Volkes statt zum Aedil zum Konsul gewählt wurde und 134 v. Chr. entgegen den Bestimmungen zum zweiten Mal den Konsulat bekleidete: Zudem hielt der Einsatz hoher finanzieller Mittel in der politischen Konkurrenz unvermindert an. Die zunehmende Verquickung von Reichtum und Amtsausübung führte zu einem sich selbst erhitzenden Kreislauf: Aus den großen Feldzügen resultierten oft materielle Mittel, die nicht selten die traditionell ererbten Vermögen anderer Senatoren bei weitem übertrafen. Dieser Reichtum wurde in die eigene Karriere oder die der Söhne investiert, was die Kosten für den politischen Erfolg insgesamt stetig erhöhte. Mit der Zunahme der Kosten rückte wiederum eine mögliche Kompensierung der Anfangsinvestitionen im Rahmen einer späteren Amtsausübung stärker ins Blickfeld der Beteiligten. Glückte die Karriere, begann der Kreislauf von neuem.