Читать книгу Die Innenpolitik der Römischen Republik 264-133 v.Chr. - Boris Dreyer - Страница 14
b) Voraussetzungen
ОглавлениеPatrizier
Die Vertreibung der etruskischen Könige um 500 v. Chr. hatte im sozialen und politischen Gefüge kaum Spuren hinterlassen. Das Patriziat im Senat, ursprünglich entstanden aus einheimischem und etruskischem Adel, war maßgeblich bei der Vertreibung beteiligt und sicherte sich ihre Privilegien.
Doch die Privilegien der Adelsgeschlechter waren keineswegs gesichert. Im Volk (in der plebs) hatten sich dagegen einzelne Geschlechter längst (wenigstens wirtschaftlich) emanzipiert und warteten auf die Gelegenheit, ihre politischen Ambitionen zu verwirklichen.
Plebejer
Diese Gelegenheit bot sich anlässlich einer militärtechnischen Entwicklung, die in den griechischen Staaten bereits zu (verfassungs-)politischen Veränderungen geführt hatte. Der adlige Einzelkampf wurde obsolet, die rangierte Feldschlacht mit gegnerischen Heeren, die mit Schwerbewaffneten in festen Reihen (Hoplitenphalanx) gegeneinander aufmarschierten, war nunmehr modern. Dafür brauchte man weit mehr Kampfpersonal, als die Reihen der Patrizier stellen konnten. Die neuen Qualifikationskriterien bestanden besonders in der Fähigkeit, sich eine teure Rüstung zu finanzieren. Die reichen Plebejer waren dazu in der Lage, verlangten aber – ihrem Einsatz für die Gemeinschaft entsprechend – politische Rechte, denn sie waren es vor allem, die in den vorderen Reihen zusammen mit den Patriziern ihre Haut zu Markte trugen, während die hinteren Reihen mit dem ärmeren, daher geringer beziehungsweise kaum bewaffneten Volk „angefüllt“ wurden (daher plebs von plere = anfüllen, füllen). Aber auch sie hatten eine wichtige Aufgabe in der neuen Kampfformation (phalanx = Walze): Sie hatten von hinten auf die ersten Reihen zu „drücken“, um die gegnerische Phalanx aus dem Felde zu werfen. Auf nichts anderem beruhte die neue Kampfstrategie, die aber unbedingt die Beteiligung der männlichen Gesamtbevölkerung erforderte. Der alte Adel – in Rom die Patrizier – war aber dadurch nicht mehr der alleinige Verteidiger der Gemeinde. Die Legitimation ihrer Privilegien wankte. Soweit nahm Rom an den allgemeinen Entwicklungen der antiken städtischen Kultur, wenn auch verspätet, Anteil. Es gab aber auch Besonderheiten, die der römischen Gesellschaft ihr spezifisches Gepräge verliehen.