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Zille lässt grüßen

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Sicher ist Ihnen der klassische Berliner Laubenpieper ein Begriff. Das Wort ist verräterisch. Der wichtigste Teil eines solchen Gartengrundstücks war traditionell tatsächlich die Laube. Dort konnte man in Zeiten, in denen Wohnungen meist klein, eng und dunkel waren, wirklich entspannen, mit Freunden abhängen, klönen, Skat dreschen und vieles mehr. Das Gärtnerische geriet oft zur Nebensache. Auf der Zeichnung In der Laubenkolonie des berühmten »Milljöh«-Malers Heinrich Zille beschränkt sich das Grün sogar auf drei Blumentöpfe. Diese Lauben befanden sich deswegen in der Regel eher nicht in geordneten Kleingartenanlagen. Und vielen der Besitzer war das auch ganz recht so!

Besonders berüchtigt unter den Armengärten mit Fürsorgeanspruch waren im kaiserzeitlichen Berlin die Rotkreuzgärten, die vom Vaterländischen Frauenverein Charlottenburg betrieben wurden und unter der Schirmherrschaft von Kaiserin Auguste Viktoria persönlich standen. Der Ausschank von Alkohol war dort verboten, politische Agitation auch und ein anständiger Lebenswandel Voraussetzung, um einen der sensationell günstigen Gärten zu bekommen. Außerdem wurden die Erträge kontrolliert, denn zu dem Bestreben, die Pächter insgesamt zu besseren Menschen zu machen, gehörte auch die Förderung von Fleiß und Sparsamkeit.

Obwohl die Rotkreuzdamen auch noch Kinderspielplätze und Leihbibliotheken für ihre Pächter einrichteten, ihnen Baumaterial für ihre Lauben und sogar Kohlen im Winter zu Vorzugspreisen verschafften und unverschuldet in Not geratene Familien unterstützten, gab es jede Menge Proletarier, die um keinen Preis unter der Rotkreuzägide hätten leben wollen.

Die Zille-Lauben befanden sich stattdessen auf privatem Land am Stadtrand, das Spekulanten in der Erwartung erworben hatten, dass Berlin weiterhin wachsen würde. Bis es so weit war, übergaben sie die Grundstücke an einen Generalpächter, der sie parzellenweise als Gartengrundstücke vermietete (und in der Regel auch die Generallizenz für den Alkoholausschank hatte). Meist hielten sich diese Kolonien aber nur wenige Jahre, bis der Boden bebaut oder gewinnbringend weiterverkauft wurde. Das Anpflanzen von Bäumen und Büschen lohnte sich deswegen für die Pächter nicht und auch die Lauben waren meist nur aus ein paar Brettern und Dachpappe zusammengeschustert – wenn sie nicht als Dauerwohnung benutzt wurden, was verboten, aber üblich war.

»Sechsmal spuckste in die Hände, aber danach ruhste aus und marschierst zum Wochenende quietschvergnügt nach Treptow raus. Haste noch so viele Sorjen, darf dir nie verjehn dein Witz: Mensch, denk an den Sonntagmorgen und an deinen Grundbesitz. Wat braucht der Berliner, um jlücklich zu sein? ’ne Laube, ’n Zaun und ’n Beet! Wat braucht der Berliner ’nen heurigen Wein, wenn vor ihm sein Weißbierglas steht«, besang die populäre Chansoniere Claire Waldoff in den 1920er-Jahren das Laubenidyll.

Auch heute noch gibt es Organisationen, die Grundstücke, die sie (momentan) nicht anderweitig benötigen, als Kleingartenland verpachten. Größter Verpächter ist die Deutsche Bahn. Aber etwa auch die Kirchen verfügen vielerorts über Land, auf dem sie Gartenparzellen angelegt haben.

Diese Gärten müssen nicht dem Bundeskleingartengesetz unterworfen sein, sondern können von den Verpächtern auch nach eigenen Regeln vergeben werden. Das bringt für die Pächter und Pächterinnen jedoch einige Nachteile gegenüber »gesetzlichen« Gärten mit sich:

 Die Pacht ist meist (beträchtlich) höher.

 Der Kündigungsschutz ist meist (beträchtlich) schlechter.

 Bei Kündigung erhalten Sie keine Entschädigung für die Werte auf Ihrem Grundstück (Laube, Versorgungseinrichtungen, Beete, Bäume, Sträucher et cetera), sondern müssen all das auf eigene Kosten zurückbauen und das Grundstück »besenrein« übergeben.

Die Gartenordnungen und weitere Bestimmungen ähneln in der Realität dann trotzdem oft denen der gesetzlichen Kleingärten. Und wenn sie nicht auf potenziellem Baugrund, sondern ausgewiesenem Gartenland liegen, wird man auch dort kein Häuschen bauen dürfen, das als Dauerwohnsitz oder Ferienwohnung dient.

Gelegentlich wird auch »Grabeland« angeboten. Das verpflichtet Sie nicht, mehr und tiefer zu buddeln als auf einem anderen Gartengrundstück, bedeutet aber, dass Sie nur einjährige Kulturen anbauen dürfen. Denn Grabeland steht nur sehr kurzfristig für eine gärtnerische Zwischennutzung zur Verfügung und kann am Ende jeder Saison gekündigt werden.

Wie Sie solche alternativen Gartengrundstücke finden, steht in Kapitel 3.

Unser Schrebergarten für Dummies

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