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Gärtnern im Verein: gut leben mit Paragrafen und Vorschriften
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Gesetze
Gartenordnungen
Gepflogenheiten
In diesem Kapitel geht es nun (fast) ausschließlich um Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz (beziehungsweise entsprechenden Bestimmungen in Österreich und der Schweiz), die von Vereinen verpachtet werden.
Zumindest den Absatz »Der große Rahmen: das Bundeskleingartengesetz« empfehle ich Ihnen auch dann zur Lektüre, wenn Sie sicher sind, nie einem Kleingartenverein beitreten zu wollen, denn die Bestimmungen können auch in anderen Pachtverhältnissen greifen.
So begehrt Gartenparzellen sind: Kleingartenvereine und ihre Gartenordnungen haben keinen guten Ruf. Nicht wenige künftige Schrebergartenpächter sind eher zähneknirschend bereit, diese zu akzeptieren, um an einen Garten zu kommen. Tatsächlich sollten Sie sich vorher gut überlegen, ob Sie mit den Auflagen, die mit einem solchen Kleingarten verbunden sind, leben können. Das gilt sowohl für die allgemeinen Vorschriften wie für die speziellen Gepflogenheiten in dem Verein, in dem Sie vorstellig werden. Ich werde aber auch darauf eingehen, welche Vorteile und Chancen das Gärtnern im Verein bietet.