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Kleingärten ohne Verein

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Kleingartenland muss nicht zwingend über einen Verein an Sie weiterverpachtet werden. Manche Grundeigentümer übernehmen das auch selbst. Der größte derartige Verpächter ist die Deutsche Bahn.

Vielleicht haben Sie sich ja auch schon einmal gewundert, dass gerade Bahn- und S-Bahn-Gleise von vielen Schrebergärten gesäumt sind. Das liegt daran, dass die Bahn im Bereich ihrer Gleisanlagen oft über größere Flächen verfügt, als sie augenblicklich braucht. So sichert sie sich oft von Anfang an das Land, um eine Strecke mehrspurig auszubauen, obwohl das dann jahrzehntelang nicht und vielleicht auch nie passiert. Einen beträchtlichen Teil dieser Restflächen verpachtet das Unternehmen als Schrebergärten. Und zwar auch über einen Verein, die Bahn-Landwirtschaft, der in Bezirke und Unterbezirke unterteilt ist. Diese sind jedoch in der Regel keine eingetragenen Vereine. Für viele der Eisenbahner-Gärten gilt trotzdem das Bundeskleingartengesetz. Auch die Gartenordnungen der 14 Bezirke ähneln jenen anderer Kleingartenvereine. Sie sind auf der Website der Bahn-Landwirtschaft auf den Seiten der jeweiligen Bezirke einsehbar. Daneben gibt es Parzellen, die nicht dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Sie werden genauso über die Bezirke vergeben. Sie haben jedoch meist den Nachteil, dass sie direkt an den Bahnanlagen liegen. Außerdem können sie jederzeit gekündigt werden, wenn die Bahn sie aus betrieblichen Gründen benötigt. Wenn Sie Glück haben, genießen Sie dort ein paar Freiheiten, die es in den gesetzmäßigen Kleingärten nicht gibt. Wenn Sie Pech haben, ist die Infrastruktur aufgrund der exponierten Lage besonders dürftig.

Im Internet kommen Sie über die Website www.blw-aktuell.de auf die Seiten des für Ihre Region zuständigen Bezirksverbandes und erfahren dort, ob es freie Gärten beziehungsweise Wartelisten gibt. Ansonsten kontaktieren Sie den Hauptverband Südendstraße 44, 76135 Karlsruhe, Telefon: 0721/8196414.

Und: Die Gärten der Bahn-Landwirtschaft sind kein wirklicher Geheimtipp. Auch sie sind extrem begehrt und auch hier kann es Ihnen passieren, dass Sie nicht einmal auf die Warteliste gesetzt werden. Außerdem werden »Eisenbahner« bei der Vergabe bevorzugt.

Die Flächen am Rand der Gleise wurden schon im 19. Jahrhundert an Eisenbahnerfamilien verpachtet, die sich so ein Zubrot zum kärglichen Job des Schrankenwärters, Heizers oder Schienenarbeiters verschaffen konnten. Kartoffelanbau und Kleintierzucht spielten eine große Rolle. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begannen sich die Pächter zusammenzuschließen, um einander zu unterstützen und auch gegenüber dem Staatsbetrieb Bahn geschlossen auftreten zu können. In der Nazizeit wurde diese Selbstorganisation zerschlagen. Die Bahn-Landwirtschaft ist heute eine betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn.

Auch andere Organisationen, wie etwa die Kirchen, besitzen traditionell Land und verpachten dieses teils als Schrebergärten. Das Problem: Einen bundesweiten Überblick über solche Anlagen gibt es nicht. Andererseits ist eine Kleingartenanlage auch kaum zu übersehen. Wenn Sie Ihr Einzugsgebiet genauer unter die Lupe nehmen – ob nun spazieren gehend oder auf Google Maps im Internet –, werden Sie leicht fündig. Im Allgemeinen stoßen Sie dann auch auf eine Schautafel oder eine Webadresse, die Ihnen den Verpächter und eine Kontaktadresse nennen. Falls nicht, werden Sie an einem schönen Sommertag sicher werkelnde Gartenbesitzer antreffen, die Ihnen sagen können, an wen Sie sich wenden müssen.

Schwieriger wird es, wenn es um Einzelgrundstücke geht, die es ja auch gibt.

 Ein kommerzieller Anbieter, der bundesweit Gartenland anbietet, teils in Pacht, teils zum Kauf, ist die Deutsche Gartenland GmbH (www.deutsche-gartenland.de). Sehr groß ist ihr aktuelles Angebot jedoch meist nicht.

 Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH des Bundes (www.bvvg.de) verpachtet und verkauft in den ostdeutschen Bundesländern Flächen in Staatsbesitz. Da können durchaus Gärten beziehungsweise für Gärten geeignete Parzellen darunter sein. Auch hier gibt es kein großes Angebot und in der Regel wird zum Kauf angeboten.

 Ähnliches gilt für die private Laupi GmbH (www.laupi.de), die in Berlin und Brandenburg Wochenendgrundstücke und Kleingärten vermittelt.

 Gelegentlich werden auch Gartengrundstücke versteigert (www.dga-ag.de oder www.diia.de) oder zwangsversteigert (www.zvg-portal.de).

Ansonsten bleibt Ihnen, Ihren Wunsch nach einem Stück Gartenland zur Pacht (oder zum Kauf) möglichst breit in Ihrer Umgebung zu streuen. Über

 klassische Anzeigenblätter und Anzeigenforen im Internet wie ebay-kleinanzeigen.de oder die Rubrik »Marktplatz« bei nebenan.de

 die sozialen Medien

 die schwarzen Bretter im Supermarkt

 öffentliche Aushänge

Parallel werden Sie klassische Anzeigen und Webforen nach Angeboten durchsuchen. All die Mittel eben, die auch bei einer Wohnungssuche genutzt werden.

Suchen Sie gegebenenfalls nicht nur nach Gartenland, sondern auch nach einem Freizeitgrundstück. Denn so manches Areal, das bisher anders genutzt wurde, taugt auch zum Gärtnern. Notfalls mit Hochbeeten und Kübeln.

Ein »freies« Grundstück, das nicht zu einer Kleingartenanlage gehört, bindet Sie auch nicht an das Bundeskleingartengesetz und andere einengende Vorschriften. Allerdings kommt es in der Regel wesentlich teurer. Und oft ist es noch nicht als Garten angelegt. Den einzurichten wird nicht nur viel Mühe, sondern auch erhebliches Geld kosten. Aber natürlich haben Sie dabei volle Gestaltungsfreiheit.

Unser Schrebergarten für Dummies

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