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Kleingarten, gesetzeskonform

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Wie schon gesagt: Gemäß dem Bundeskleingartengesetz ist ein Kleingarten nicht einfach ein kleiner Garten, sondern zeichnet sich durch besondere Charakteristika aus, die in Paragraf 1 formuliert werden. Ein Kleingarten gemäß Gesetz

 wird gepachtet, ist also nicht Eigentum der Nutzer,

 liegt mit (mindestens vier) anderen Kleingärten in einer Kleingartenanlage, die über Gemeinschaftseinrichtungen wie Wege, Spielflächen oder ein Vereinshaus verfügt,

 dient der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und

 muss der Erholung dienen.

Paragraf 3 wird noch präziser. Hier steht, dass

 der Kleingarten nicht größer als 400 Quadratmeter sein soll.

 die Gartenlaube höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche haben darf, wobei ein überdachter Freisitz miteingerechnet wird.

 die Laube einfach und zum dauerhaften Wohnen ungeeignet sein muss.

 die Belange von Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt werden müssen.

Für Lauben, die bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes 1983 (im Westen) beziehungsweise 1990 (im Osten) errichtet wurden, gibt es Bestandsschutz. Sie dürfen gegebenenfalls auch größer sein und weiterhin zum Wohnen genutzt werden. Das Wohnrecht ist dabei personengebunden und endet, wenn der Pächter wechselt. Eine übergroße Laube muss dagegen nicht rückgebaut werden, wenn sie den Besitzer wechselt. Allerdings erlischt der Bestandsschutz, sobald die Lauben umgebaut sind. Zulässig im Rahmen des Bestandsschutzes sind nur erhaltende Maßnahmen. Gerade in Ostdeutschland gibt es noch zahlreiche Gärten, auf denen ziemlich komfortable kleine Häuser aus DDR-Zeiten stehen, in denen es sich auch für längere Zeit gut wohnen lässt.

Nun fragen Sie sich möglicherweise: Wozu der Aufwand? Kann ich nicht einfach ein Gartengrundstück pachten oder kaufen, ohne mich diesen Regularien zu unterwerfen? Können Sie natürlich. Aber einem Teil der Regularien werden Sie trotzdem nicht entkommen. Wenn Sie ausgewiesenes Gartenland erwerben, dann dürfen darauf nun mal keine Wohngebäude stehen, auch keine Ferienhäuschen. Dafür entgehen Ihnen ohne Verein so einige Vorteile, die Ihnen das Kleingartengesetz bietet.

Unser Schrebergarten für Dummies

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