Читать книгу Unser Schrebergarten für Dummies - Christa Pöppelmann - Страница 30
Heilige Kuh Gartenordnung
ОглавлениеDas Bundeskleingartengesetz ist das eine, die Gartenordnungen sind das andere. Denn jeder Verein kann in seiner Satzung weitere Regeln festlegen, die einem gedeihlichen Miteinander dienen sollen – und tut dies in der Regel auch. Dazu kommen kommunale Auflagen und Bestimmungen.
Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich unbedingt über die geltende Gartenordnung informieren, bevor Sie sich bei einem Verein auf die Warteliste setzen lassen. Teilweise sind die Dokumente auf den Websites der Vereine zu finden. Ansonsten bitten Sie darum, sie ausgehändigt zu bekommen.
Die Lektüre kann ernüchternd sein. Da ist ja alles verboten! Will man das wirklich? Doch wenn man genauer hinsieht, dann sind die meisten Regeln durchaus sinnvoll. Schließlich wollen auch Sie wahrscheinlich nicht, dass Ihr Gartennachbar Sie mit schwer erträglicher Musik beschallt, sein Gestrüpp auf Ihr Grundstück wuchern lässt oder seine Chemietoilette am Zaun entleert. Wenn man so eng aufeinanderhockt, wie das in einer Kleingartenanlage nun mal der Fall ist, sind ein paar Regeln mehr meist besser als ewiger Zank.
Andererseits sind die Gartenordnungen der Vereine durchaus unterschiedlich. Manche sind eher allgemein und kurz gehalten, die anderen enorm detailliert. (Was nicht heißt, dass die kurzen besser sind, denn oft führen schlechte Erfahrungen zu präziseren Regeln.) Auch die Dinge, die als wichtig erachtet werden, sind mitunter sehr verschieden.
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Übersicht, was in einer Gartenordnung so alles geregelt sein kann. Ich hoffe, die Liste wirkt nicht zu abschreckend auf Sie.
Bestimmungen gelten etwa
dem Umgang mit Gartenabfällen.Es kann eine Kompostierung gefordert werden, aber auch detailliert aufgeführt werden, was nicht in den Kompost darf (kranke Pflanzen, samentragende Unkräuter). Verbrennen ist in der Regel verboten.
dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.Harte Chemie ist oft verboten. Teilweise gibt es eine Positivliste oder es sind Ausnahmen geregelt.
Pflanzverboten.Dazu kann gehören:keine invasiven Arten, die sich problematisch ausbreiten könnenkeine Giftpflanzen am Zaun, wo sie für (fremde) Kinder erreichbar sindkeine Pflanzen, die zur Verbreitung besonders problematischer Krankheiten beitragen können wie Weiß- und Rotdorn (Feuerbrand) oder Wacholder (Birnengitterrost)keine Waldbäume oder Nadelgehölzekeine zu großen Bäume, die das Nachbargrundstück beschattenkeine zu hohen Hecken (dito)festgelegte Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze
Pflanzgeboten.Etwa die Forderung, mindestens einen Obstbaum oder -busch je 100 Quadratmeter zu haben.
der Forderung, Unkräuter zu beseitigen, die leicht das Nachbargrundstück »infizieren können«.
der Forderung, allgemein ein gepflegtes Erscheinungsbild zu wahren, beziehungsweise dem Verbot, das Grundstück zu vermüllen oder dauerhaft Baumaterial offen zu lagern.
dem Umgang mit Einfriedungen.Etwa Bestimmungen zur Heckenhöhe, dem Material von Zäunen (einfach, aber kein Stacheldraht) und eventuell auch eine Genehmigungspflicht bei Neuanlage.
dem Umgang mit Tieren.Dazu gehören einerseits Tierschutzmaßnahmen wie kein Heckenschnitt zur Nistzeit oder Förderung von bienenfreundlichen Pflanzen, aber auch Bestimmungen über das Mitbringen von Haustieren.
der Kleintierhaltung.Sie ist meist nicht erlaubt, ansonsten aber mit Auflagen belegt, damit niemand durch Geruch, Krach, Federflug, Entkommen et cetera belästigt wird.
den Ruhezeiten.Dazu gehört die Regelung der Mittagsruhe, Nachtruhe und Sonntagsruhe, aber auch ein generelles Verbot von Aktivitäten wie Lärmen, lautem, anhaltendem Musizieren und »mithörbaren« Rundfunk- oder Internet-Programmen.Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22 und 7 Uhr gelten auch außerhalb von Kleingartenanlagen. In den meisten Anlagen gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe von 12 oder 13 bis 15 Uhr, in der das Hantieren mit lauten Geräten wie Rasenmähern, Laubsägen, Bohrmaschinen et cetera verboten ist. Gelegentlich ist auch noch der Samstagnachmittag ab 16 oder 17 Uhr ruhegeschützt und/oder die Nachtruhe beginnt schon um 20 Uhr.
der Bewässerung.Etwa Regelungen bezüglich des Verbrauchs, der Wasseruhren, des Ablesens und des winterlichen Abstellens.
Bestimmungen zu Toiletten.Etwa über den Umgang mit Kompost- beziehungsweise Chemietoiletten.
Baumaßnahmen.Etwa genaue Vorschriften zu Errichtung und Änderung von Laube, Sichtschutzwänden, Gruben et cetera.
Bestimmungen über das Aufstellen von Solaranlagen, Pools, Trampolinen und anderen Kinderspielgeräten, Grillstellen et cetera.
Wegerechten, dem Schließen der Tore, dem Anleinen von Hunden und Vorschriften zum Befahren mit Motorfahrzeugen (in der Regel nicht gestattet) sowie dem Parken.
dem Umfang der Gemeinschaftsarbeit.
Erschlagen? Aber wie gesagt: Dies ist ein Exzerpt aus verschiedensten Gartenordnungen, die es in dieser Totalität wohl in keinem Verein gibt.
Sie können die Übersicht auch als Stichpunktliste benutzen, wenn Sie mit dem Vorstand des ins Auge gefassten Vereins über eine mögliche Mitgliedschaft sprechen. Denn vielleicht sind Punkte dabei, die für Sie wichtig sind, die aber in der konkreten Gartenordnung nicht zu finden sind. Das heißt jedoch nicht unbedingt, dass diese Dinge erlaubt sind – oder gern gesehen werden.