Читать книгу Unser Schrebergarten für Dummies - Christa Pöppelmann - Страница 31
Vereinsmeierei
ОглавлениеIm Unterschied zur Gartenordnung ist die Vereinssatzung für die meisten künftigen Schrebergärtner von eher nachrangigem Interesse und wird wahrscheinlich vielfach achtlos zur Seite gelegt. Die wenigsten Menschen, die nach einem Kleingarten suchen, tun dies mit dem festen Wunsch und Willen, sich auch im Verein zu engagieren. Dass das durchaus lohnend sein kann, entdecken viele erst mit der Zeit (mehr dazu in Kapitel 11).
Doch auch Vereinsmuffel sollten über einige Punkte Bescheid wissen:
Um einen Schrebergarten pachten zu können, müssen Sie Mitglied im Verein werden, den Mitgliedsbeitrag und gegebenenfalls eine Aufnahmegebühr bezahlen.
Zusätzlich ist in der Regel eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden fällig, die dazu dienen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Wege, Spielplätze oder das Vereinsheim in Schuss zu halten, aber auch Feste vor- und nachzubereiten. Meistens handelt es sich um etwa fünf bis zehn Stunden pro Garten im Jahr. Der Aufwand ist also überschaubar. Teilweise kann man Aufgaben übernehmen, die man nach Belieben und Bedarf während der Saison erledigt, etwa die Pflege vereinseigener Gerätschaften. Öfter aber gibt es gemeinsame Arbeitstage, bei denen etwa das Beschneiden der Außenhecken oder Ähnliches in Angriff genommen wird.In der Regel gibt es die Möglichkeit, diese Pflichtstunden gegen Geld abzulösen. Eine gute Idee ist das meist nicht, wenn Sie nicht tatsächlich verhindert sind. Ihre Chancen, auf Entgegenkommen bei den anderen Vereinsmitgliedern zu stoßen, wenn Sie selbst ein Anliegen haben, werden erheblich besser sein, wenn Sie sich solchen Pflichten nicht entzogen haben. Außerdem gibt es kaum eine bessere Art, Menschen wirklich kennenzulernen, als mit Ihnen etwas zu schaffen. Und oft wird das gemeinsame Arbeiten dann noch mit einem gemeinsamen Imbiss gekrönt.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Problemen ist in der Regel der oder die Vorsitzende beziehungsweise der oder die Stellvertreter(in). Meist bieten sie eine regelmäßige Sprechstunde mindestens alle zwei Wochen an.Gerade in Städten kann ein Verein auch für mehrere Kolonien zuständig sein, die dann jede für sich neben dem Vorstand auch noch ihre eigenen Obleute haben.
Als Pächter einer Parzelle sind Sie automatisch »aktives Mitglied« – auch wenn Sie sich sonst nicht in das Vereinsleben einbringen. Das bedeutet: Sie haben das Recht, an allen Versammlungen, Abstimmungen und Wahlen des Vereins teilzunehmen und sich auch selbst für Ämter zur Wahl zu stellen.
Wenn Ihnen etwas nicht passt oder Sie Ideen haben, können Sie das in der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss, zur Abstimmung bringen.
Sie bekommen auf der Jahreshauptversammlung Rechenschaft über die Tätigkeiten des Vereins.
Sie sind berechtigt, alle Vereinsangebote anzunehmen. Besonders interessant für Neulinge ist in der Regel die fachliche Beratung, die von erfahrenen Gärtnerinnen und Gärtnern im Verein angeboten wird.
Der Verein kann Sie auch wieder rausschmeißen. Bei »erheblicher Pflichtverletzung« ist erst eine Abmahnung und bei Wiederholung auch eine Kündigung des Kleingartens zum Saisonende (mit mindestens zwei Monaten Vorlauf) möglich. Solche Pflichtverletzungen sind etwakeine kleingärtnerische Nutzung.erhebliche Bewirtschaftungsmängel.dauerhaftes Wohnen in der Laube.Errichtung oder Vergrößerung einer Laube oder eines anderen Bauwerks ohne Genehmigung.Überlassung des Grundstücks an Dritte.illegale Tierhaltung.Verweigerung gesetzlich notwendiger Schädlingsbekämpfung.Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten.Verweigerung von Arbeitsleistungen.vereinsschädigendes Verhalten (intern und nach außen).»Schwerwiegende Pflichtverletzungen«, die sogar zu einer sofortigen Kündigung führen können, sind nicht so konkret definiert. Die Schuldigen müssen den Frieden der Gemeinschaft so nachteilig gestört haben, dass den anderen ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zuzumuten ist, und auf jeden Fall Schlimmeres getan haben als bei einer erheblichen Pflichtverletzung.