Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 47

bb) Erforderlichkeit

Оглавление

Diese Beeinträchtigung müsste, um gerechtfertigt zu sein, erforderlich gewesen sein. Erforderlich ist von allen zur Gefahrenabwehr geeigneten Mitteln nur das für den von der Notstandshandlung Betroffenen mildeste.32 Laut Sachverhalt gab es keine andere Fluchtmöglichkeit für B als diejenige, die zum Umrennen des R führte, so dass die Notstandshandlung auch erforderlich war.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

Подняться наверх