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aa) Gefahr für ein Rechtsgut

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Es müsste eine Gefahr für ein Rechtsgut vorliegen. Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, der einen Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lässt.30 Da J den B zum zweiten Mal mit dem Stein schlagen wollte, war eine solche Gefahr vorliegend anzunehmen.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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