Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 21
a) § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB
ОглавлениеBei den „KO-Tropfen“ handelt es sich um einen gesundheitsschädlichen Stoff, der also dazu geeignet ist, die Gesundheit des Opfers zu schädigen, wie der vorliegende Fall beweist. Beibringen liegt jedenfalls dann vor, wenn der Stoff in das Körperinnere des Opfers gelangt,22 was durch die Einnahme hier ebenfalls gegeben ist.
Klausurhinweis: Es ist durchaus nicht abwegig, „KO-Tropfen“ auch als Gift im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. StGB oder auch als gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB anzusehen. Da die Rechtsprechung allerdings regelmäßig in diesen Fällen § 224 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB heranzieht, liegt es nahe, in der Klausur den vorgeschlagenen Weg zu gehen.23
Der objektive Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist mithin gegeben.