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c) Kausalität

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Nach der Äquivalenzformel ist jede Handlung kausal für den Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.20 Hätte J vorliegend die „KO-Tropfen“ nicht in das Glas von O gefüllt, hätte diese weder die genannten Schwindelanfälle erlitten, noch wäre sie durch ihre Müdigkeit so geschwächt gewesen, dass sie mit der Folge einer Knieverletzung gegen den Tresen gestoßen wäre. Die Kausalität kann also bejaht werden.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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