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b) § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB

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Zugleich könnte J die Körperverletzung aber auch mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen haben.

Klausurhinweis: Wichtig ist es, immer alle Qualifikationstatbestände zu bedenken und dann alle diejenigen zu prüfen, die für den Fall irgendwie relevant sind. Völlig irrelevante Qualifikationstatbestände (hier z. B. ein gemeinschaftliches Handeln nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sind nicht zu erwähnen, alle anderen zu prüfen und im Ergebnis zu bejahen oder abzulehnen.

Unter einem Überfall versteht man einen unvorhergesehenen Angriff auf das Opfer.24 Hinterlistig ist dieser, wenn der Täter planmäßig, unter Verdeckung seiner wahren Absicht, vorgeht.25 J spricht O an, um sie abzulenken, um in einem geeigneten Moment die „KO-Tropfen“ in ihr Glas zu füllen. Hierin kann man einen hinterlistigen Überfall sehen, so dass auch dieser Qualifikationstatbestand gegeben ist.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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