Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 32
2. Subjektiver Tatbestand
ОглавлениеJ hatte die Absicht, B zu verletzen. Er wollte mit dem Stein auch einen Gegenstand verwenden, von dem er wusste, dass er gefährlich ist. Schließlich kann auch unterstellt werden, dass J jedenfalls billigend in Kauf nimmt, B lebensgefährdend zu behandeln, also Eventualvorsatz hat.